Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​An der Hochschule Düsseldorf werden alle Studienplätze für zulassungsbeschränkte (NC) Bachelorstudiengänge über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben (Ausnahmen siehe rechts!). 

In diesem Verfahren wird die Studienplatzvergabe unter allen am DoSV teilnehmenden Hochschulen koordiniert, um die Studienplatzvergabe zu optimieren.

Sie müssen am DoSV teilnehmen, wenn Sie sich für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudienganges bewerben.


Schritte im DoSV:


Schritt 1: Registrierung bei Hochschulstart.de

Registrieren Sie sich auf der Webseite hochschuls​tart.de.

Sie erhalten dort Ihre BID (Bewerberidentifikations-nummer) und BAN (Bewerberauthentifizierungsnummer), die für das weitere Bewerbungsverfahren benötigt werden.


Schritt 2: Einreichen der Bewerbung

Informieren Sie sich darüber, ob Sie Ihre Bewerbung über uni-assist oder direkt an der HSD einreichen müssen. Genaue Hinweise finden Sie hier.

Registrieren Sie sich entsprechend entweder bei uni​-assist oder im Bewerberportal der HSD.

Reichen Sie bei uni-assist oder im HSD Portal eine Bewerbung für die gewünschten Studiengänge ein und geben Sie dabei Ihre BID und BAN Nummer an. Die Bewerbungsphase für das Wintersemester an der HSD läuft von ca. Mitte Mai bis zum 15. Juli. Die Bewerbungsphase für das Sommersemester an der HSD läuft von ca. Mitte November bis zum 15. Januar.

Beachten Sie bitte die DoSV Checkliste von uni-assist (Checkliste DOSV in 6 Schritten) und von der HSD (DOSV-Checkliste).

 

Schritt 3: Priorisierung von Bewerbungen

Sie können für Ihre Bewerbungen eine Reihenfolge während der Koordinierungsphase festlegen. Wenn Sie keine Reihenfolge festlegen, erfolgt die Priorisierung Ihrer Bewerbungen automatisch nach Eingang der Bewerbung.
Die Priorisierung ist bis zum 22.01 (für das Sommersemester) und 22.07. (für das Wintersemester) dringendst zu empfehlen. Die Priorisierung Ihrer Bewerbungen spielt eine entscheidende Rolle in der Koordinierungsphase und ist somit von größer Bedeutung für Ihre Zulassung.


 

Schritt 4: Zulassungsangebote in der Koordinierungsphase

Nach der Bewerbungsphase beginnt die Koordinierungsphase. Während dieser Phase können Sie schon Zulassungsangebote erhalten. In der Koordinierungsphase greifen die Koordinierungsregeln und so können niedriger priorisierte Bewerbungen automatisch und unwiderruflich aus dem Verfahren ausscheiden und aus dem höchst priorisierten Zulassungsangebot kann eine automatische Zulassung werden.

Prüfen Sie daher während der gesamten Koordinierungsphase regelmäßig Ihr gesamtes Postfach (auch den Spam-Ordner!) und Ihr Benutzerkonto im HSD-Bewerbungsportal!

Sobald Sie ein Angebot annehmen oder es zu einer automatischen Zulassung kommt, erhalten Sie im Bewerbungsportal der Hochschule unter „Meine Dokumente“ einen Zulassungsbescheid. Die im Zulassungsbescheid genannten Frist muss zwingend eingehalten werden, da Sie sonst die Zulassung verlieren und folglich Sie aus dem DoSV-Verfahren für das laufende Semester komplett ausscheiden. Eine Einschreibung nach Ablauf der Einschreibefrist ist nicht mehr möglich!

Achtung: Nehmen Sie in dieser Phase ein Zulassungsangebot an, werden die Zulassungsangebote aller anderen Hochschulen und Ihre übrigen Bewerbungen gelöscht!

 

Schritt 4: Koordiniertes Nachrücken

Das koordinierte Nachrücken findet nach der Koordinierungsphase statt. In dieser Phase werden noch freie Plätze von den Hochschulen angeboten. Nur Bewerberinnen und Bewerber, die während der Koordinierungsphase kein Angebot erhalten haben (und auch kein Angebot abgelehnt haben), können am koordinierten Nachrücken teilnehmen. Die Teilnahme am koordinierten Nachrücken erfolgt nicht automatisch! Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link über den Sie Ihren Wunsch zur Teilnahme bestätigen müssen. Sollten nach der Phase des koordinierten Nachrückens noch Studienplätze zur Verfügung stehen, werden diese per Los an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die noch nicht am Verfahren teilgenommen haben (neue Bewerbungen).

 

Was sind die Koordinierungsregeln?

Regel 1 im Koordinierungsverfahren
Situation: Sie haben genau eine aktive Bewerbung im DoSV und Sie erhalten für diese Bewerbung auch ein Zulassungsangebot.
Folge: Aus dem Zulassungsangebot wird umgehend automatisch in eine Zulassung umgewandelt.

Regel 2 im Koordinierungsverfahren
Situation: Sie haben mehrere aktive Bewerbungen im DoSV und erhalten für alle Bewerbungen ein Zulassungsangebot.
Folge: Die höchstpriorisierte Bewerbung automatisch in eine Zulassung umgewandelt. Die niedriger priorisierten Bewerbungen scheiden automatisch aus.

Regel 3 im Koordinierungsverfahren
Situation: Sie haben mehrere aktive Bewerbungen im DoSV und mehr als eine Bewerbung hat ein Zulassungsangebot aber mindestens eine Bewerbung hat noch kein Zulassungsangebot.
Folge: Die niedriger priorisierten Zulassungsangebote scheiden automatisch aus.

Regel 4 (nur im koordinierten Nachrücken)
Situation: Sie haben im koordinierten Nachrücken ein Zulassungsangebot erhalten.
Folge: Das Zulassungsangebot wird automatisch in eine Zulassung umgewandelt. Hier ist die Priorisierung nicht entscheidend.

​Wichtige Hinweise

Ausnahmen:
B.A. Taxation Dual
B.Eng. Ton und Bild


Sie können im DoSV maximal 12 aktive Bewerbungen für Bachelorstudiengänge verschiedener Hochschulen abgeben. Nach der 13. Bewerbung werden alle überzählige Bewerbungen auf inaktiv gesetzt und nehmen nicht am Zulassungsverfahren teil.

Achtung: Bei der Studienplatzvergabe ist der Notendurchschnitt (NC) ausschlaggebend. Sollte Ihr NC nicht ausreichend sein, kann es leider auch geschehen, dass Sie kein Zulassungsangebot erhalten.

Bitte überprüfen
Sie während des gesamten Bewerbungsprozesses regelmäßig Ihr Postfach sowie Ihre Bewerber-Accounts bei Hochschulstart und uni-assist oder der HSD.

 

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