Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​VISION - STIPENDIUM


 

STIPENDIUM FÜR EINEN AUSLANDSAUFENTHALT MIT KIND 

STIPENDIUM FÜR EINEN AUSLANDSAUFENTHALT BEHINDERTER UND CHRONISCH KRANKER STUDIERENDER


 

​​Was ist das für ein Stipendium?​​​

Die HSD vergibt aus hochschuleigenen Mitteln pro Semester zwei Stipendien für Studierende, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung oder aufgrund von zu betreuenden Kindern einen finanziellen Mehrbedarf im Rahmen eines Auslandsaufenthalts haben.

 
Wer kann sich bewerben?

Das Programm steht Studierenden aller Fachbereiche, die bereits 60 LPs erreicht haben, offen.
Bewerben können sich alle an der HSD regulär eingeschriebenen Studierenden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

 
Was wird gefördert ?

 

  • Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit ( außer an ERASMUS-Partnerhochschulen) von mindestens drei Monaten und maximal sechs Monaten

 

 

  • Studienaufenthalte an europäischen Hochschulen, mit denen kein Vertrag besteht, ebenfalls für drei bis sechs Monate 

 

 

  • Praktika weltweit außer in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und der Türkei für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen und maximal sechs Monaten

 

Studierende müssen während des Aufenthaltes an der HSD eingeschrieben sein.
 

Wann kann ich mich bewerben?

 

  • Für Auslandsaufenthalte ab Wintersemester: bis zum 15. Januar desselben Jahres
  • Für Auslandsaufenthalte ab Sommersemester: bis zum 01. Juli des Vorjahres

 
Wo muss ich mich bewerben?

 

Die Unterlagen nimmt das International Office entgegen.

Was benötige ich für meine Bewerbung?​

  • ​​​Bewerbungsformular - mit Nachweis über die finanzielle Lage
  • Motivationsschreiben
  • Aktueller Notenspiegel
  • Aktueller Immatrikulationsnachweis
  • ​Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder des Aufenthaltstitels
  • ​​Sprachnachweis nach Maßgabe der Gasthochschule bzw. Praxiseinrichtung (4 Wochen vor Abreise)
  • ​Studienplatzzusage bzw. Praktikumsvertrag (4 Wochen vor Abreise)
  • Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder bzw. ärztliches Attest bzw. Nachweis über Behinderung
 
​​Nebenstehend finden Sie das Bewerbungsformular sowie eine Checkliste, die Ihnen die Bewerbung erleichtern soll.

 


Weitere Bedingungen:

  • Bei Studienaufenthalten müssen mindestens 15 LPs erreicht werden (nachweisbar durch ein transcript of records)
  • Praktika müssen mindestens einen Arbeitsumfang von 20h/Woche haben.
  • Nachweis über die Kinderbetreuung im Ausland muss vorgelegt werden
  • Schriftlicher Erfahrungsbericht spätestens zwei Monate nach Ende des ​Aufenthalts

 


Wie reiche ich die Unterlagen ein?

In elektronischer Form als ein fortlaufendes pdf-Dokument

Wie geht es dann weiter?

Eine Kommission aus Vertretern und Vertreterinnen des Familienbüros, des International Office, der Servicestelle StuKi, des Büros für Internationales im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften, der Arbeitsstelle Barrierefreies Studium und des AStAs entscheidet semesterweise in einer Sitzung über die Vergabe.

Eine Zusage wird spätestens 6 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist erteilt.

Achtung: Nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen gehen in die Bewerberauswahl ein. Der Bewerber / die Bewerberin ist für die Vollständigkeit seiner Bewerbungsunterlagen selbst verantwortlich. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Bei Zusage wird zunächst ein Teilbetrag von 80% ausgezahlt.

Wir bitten um Beachtung der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes (www.auswaertigesamt.de -> Reise & Sicherheit -> Reisewarnungen). Besteht eine solche Reisewarnung ist eine Förderung nicht möglich.
Nach Beendigung des Aufenthaltes ist innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr ein Erfahrungsbericht vorzulegen. Danach werden die restlichen 20% ausgezahlt.
 
Wie hoch sind die Stipendienleistungen?


Pro gefördertem Monat wird eine Pauschale für alle Länder von 650 Euro für einen Zeitraum von max. 6 Monaten ausgezahlt.
Es werden keine zusätzlichen Reisekosten oder Studiengebühren übernommen.

Auslandskrankenversicherungen bzw. Unfall- und Haftpflichtversicherungen müssen von der geförderten Person für sich selbst und das / die Kind(er) abgeschlossen werden. Angebote hierfür bestehen über die Gruppenversicherungen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.


 

Bewerbungsunterlagen:

VISION-Bewerbungsfor​mular

VISION-Hinweise zur Bewerbung​

VISION-Leitfaden Motivationsschreiben


Ansprechpartnerin:​

Jessica Olheide
T +49 211 4351 8191
outgoing@hs-duesseldorf.de

Ein Kind und eine junge Frau sitzen auf dem Boden und schauen gemeinsam auf einen Globus. Rechts steht ein hoher Stapel mit bunten Koffern. Im Hintergrund sind an eine Wand ein Flugzeug, der Eifelturm und die Freiheitsstatue gemalt.
Familienbüro HSD
VISION Stipendium