Um den Gesundheitsschutz in der Pandemie bestmöglich sicherzustellen und zugleich den Klimaschutz zu stärken ist es notwendig, eine Abwägung an den Hitzetagen zu finden.
Der Betrieb von Umluftgeräten (Ventilatoren, Umluftkühlgeräten etc.) wurde mit der Corona-Arbeitsschutz-Regel in Räumen mit Fensterlüftung und einer Belegung von mehr als einer Person verboten. Diese Regel wurde mittlerweile wieder aufgehoben. Nach gegenwärtiger Rechtslage müssen Umluftgeräte allerdings die Fensterlüftung unterstützen. Dies ist bei Umluftkühlgeräten nicht der Fall, da diese die Luft im Raum nur umwälzen können. Die Umluftanlagen arbeiten nur bei geschlossenen Fenstern und Türen und nutzen allein die Raumluft. Ventilatoren können abhängig von der Position und Richtung die Lüftung über Fenster unterstützen und dürfen daher betrieben werden.
Unsere Klimaanlagen arbeiten mit einer Frischluftzufuhr und sind daher weiter im Betrieb. In der vorlesungsfreien Zeit in den Sommermonaten besteht häufig auch die Möglichkeit, in einen anderen Raum auszuweichen, der der Sonneneinstrahlung weniger stark ausgesetzt ist als der eigene Arbeitsplatz oder Seminarraum.
Das Tragen einer mindestens medizinischen Maske wird in allen Gebäuden der HSD und insbesondere auch in den Veranstaltungen empfohlen, es gilt jedoch keine Maskenpflicht.
Respektieren Sie das Tragen von Masken und halten Sie niemanden zum Ablegen der Maske an.
(Bitte denken Sie daran, dass auch das Lüften und die Einhaltung der geübten Abstands- und Hygieneregelungen sowie die (Booster-)Impfung zum weiteren Eindämmen der Pandemie beitragen.)
Werden Masken für Tätigkeiten in der Hochschule benötigt, kontaktieren Sie die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz.
Bitte melden Sie sich im Verdachtsfall bei Ihrer*m Veranstaltungsleiter*in oder lehrenden Person (Professor*in, Beschäftigter der Hochschule).
Betreten Sie die Hochschule nicht. Nehmen Sie nicht an Veranstaltungen teil. Eine Präsenz an der Hochschule ist Ihnen untersagt.
Nehmen Sie telefonischen Kontakt mit ihrer*m Hausärzt*in auf.
Untersagen Sie bitte die Teilnahme an der Veranstaltung. Die Person darf die Hochschule nicht betreten.
Weisen Sie die Person darauf hin, telefonisch Kontakt mit ihrer*m jeweiligen Hausärzt*in aufzunehmen.
Falls Sie Symptome aufweisen oder infiziert sind, ergreifen Sie bitte folgende Maßnahmen:
- Melden Sie sich bei Ihrer*m Vorgesetzten
- Betreten Sie die Hochschule nicht. Arbeiten Sie nicht in der HSD. Nehmen Sie
nicht an Veranstaltungen, Meetings oder Sitzungen teil.
- Nehmen Sie telefonischen Kontakt mit ihrer*m Hausärzt*in auf.
Wenn Sie durch die Corona-Warn-App eine rote Warnmeldung erhalten bedeutet dies, dass Sie für eine längere Zeit und mit einem geringen Abstand einer positiv auf Corona getesteten Person begegnet sind. Die Corona-Warn-App zeigt Ihnen Verhaltensempfehlungen an. Bitte beachten Sie diese.
Aus der roten Warnmeldung der Corona-Warn-App leiten sich keine Meldepflichten gegenüber der Hochschule ab; suchen Sie diese aber erst wieder auf, wenn Sie die vorgenannten Verhaltensregeln beachtet haben.
Weitere Informationen zur Corona-Warn-App finden Sie hier.
Nein, es gibt nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz keine Meldepflicht.
Wer von einer Coronainfektion selbst betroffen ist, oder aus seinem Umfeld davon erfährt hat nach dem Infektionsschutzgesetz keine Meldepflicht gegenüber der Hochschule. Auch stellen (zufällig) bekannt gewordene Gesundheitsdaten einzelner Personen besonders sensible Daten dar, die nicht einfach weitergegeben werden dürfen. Dennoch kann es sinnvoll sein, in anonymisierter Form bestimmte Personenkreise zu informieren. Sollte Sie das erwägen und Rückfragen haben, so können Sie sich an die Stabsstelle Arbeitssicherheit & Umweltschutz wenden, die zu bekannt gewordenen Infektionen und dem angemessenen Verhalten berät.