Bis zu einem Betrag von 500 € (netto) können die Fachbereiche, Zentralen Einheiten und die Dezernate Beschaffungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und effizienten Mittelverwendung selbständig und ohne umfangreiches Vergabeverfahren durchführen.
Dennoch sind gewisse Rahmenbedingungen einzuhalten um auch in diesem Bereich den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung zu entsprechen.
Bei Rückfragen rund um das Thema Blankobearbeitung steht Ihnen Frau Bovenschen gerne zur Verfügung. Einzelheiten und weiterführende Informationen finden Sie auch in der Beschaffungsrichtlinie der Hochschule.
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