Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​Für Dienstreisen ins Ausland gelten die Vorschriften des Landesreisekostengesetztes - wie bei Dienstreisen im Inland, soweit in der Auslandskostenerstattungsverordnung (AKEVO) nichts Abweichendes bestimmt ist.

Abweichend zu den pauschalen Tage- und Übernachtungssätzen für Inland gelten hier die Regelungen über die pauschale Abgeltung der Verpflegungs- und Übernachtungskosten in Form von Auslandstagegeld und -übernachtungsgeld.

Für die Berechnung der Auslandstagegelder ist eine vollständige Angabe des Datums und der Uhrzeit in jedem einzelnen Feld unerlässlich.

Bitte beachten Sie: Auch bei nur kurzen, beruflich veranlassten Auslandsaufenthalten in einem Mitliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz ist jeder Beschäftigte verpflichtet, eine A1-Bescheinigung mitzuführen. Die Bescheinigung wird bei Bedarf vom Reiseservice beim zuständigen Träger beantragt.

Hinweise zur Genehmigung, Unterschriftenregelung, Abschlagszahlungen, Ausschlussfristen siehe Dienstreisen Inland.

 

 

Weiterführende Informationen

​Kontakt

Darja Hannover

Münsterstraße 156
Gebäude 2 (2.Etage), Raum 02.2.005
40476 Düsseldorf

Tel. +49 211 4351-8334

darja.hannover@hs-duesseldorf.de


Tatjana Reider

Münsterstraße 156
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tatjana.reider@hs-duesseldorf.de