Die Vergabe vom Dienstfahrzeug und die Anmietung von Fahrzeugen wird vom Dezernat Gebäudemanagement abgewickelt.
Die Gründe, die den Einsatz eines Mietfahrzeuges erforderlich machen, sind im Dienstreiseantrag darzulegen. Das Fahrzeug kann nur angemietet werden, wenn eine Kopie des Dienstreiseantrags mit der Begründung für Notwendigkeit der Anmietung vorgelegt wird.