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HSD / Coronavirus, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
14.07.2020

Maskenpflicht an der HSD

Das Präsidium der HSD geht mit gutem Beispiel voran – und trägt Maske.

In den letzten Wochen konnten bereits viele Studierende wieder die Bibliothek nutzen, im Gebäude 9 lernen oder an Lehr-/Praxisveranstaltungen teilnehmen. Auch viele Lehrende und nicht-wissenschaftliche Beschäftigte sind mittlerweile wieder auf dem Campus unterwegs. Die Meisten haben hier bereits – auch wenn dies nicht vorgeschrieben war – Mund-Nasen-Schutzmasken getragen. Dies zeigt, dass viele von Ihnen verantwortungsbewusst mit der Coronasituation umgehen.

Dennoch hat die Hochschulleitung aufgrund der erhöhten Studierenden- und Beschäftigtenzahl, die sich mit dem anstehenden Prüfungsbeginn auf unserem Campus aufhalten, entschieden, dass ab dem 13. Juli in der HSD auf allen Fluren, in Eingangsbereichen, Treppenhäusern und allen weiteren allgemein zugänglichen Flächen innerhalb der Gebäude ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben ist.​

Seit dem 13. Juli 2020 gilt in den öffentlichen Bereichen der HSD Maskenpflicht.
Seit dem 13. Juli 2020 gilt in den öffentlichen Bereichen der HSD innerhalb der Gebäude Maskenpflicht. Foto: Otto Schumacher