Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​Erfindungen, Patente & Schutzrechte an der Hochschule Düsseldorf

 

Wie helfen wir Ihnen?

Unser Leistungsangebot erstreckt sich von der Erstberatung, Betreuung des Patentverfahrens bis hin zur schlussendlichen Verwertung Ihrer Erfindung.

Alles auf einen Blick:

  • Beratung zu folgenden Schutzrechten: Patent, Urheberecht, Geschmacksmuster und Marken.
  • Erstberatung zu Fragen wie: Was ist eine Erfindung? Wie kann ich aus einer Erfindung ein Patent erlangen? Was ist als Erfinder und Arbeitnehmer zu beachten?
  • Recherche zu Stand der Technik oder schulen in der Nutzung kostenloser Patentdatenbanken Hier geht es zu unserer Linksammlung Patente
  • Beratung und Betreuung im laufenden Patentverfahren
  • Hilfe bei der Verwertung Ihrer Erfindung
  • Schulungen und Seminare bei Bedarf

 

 Von der Erfindung zum Patent

(Abwicklung Hochschule Düsseldorf)

 
Um Ihre Erfindung zu melden, füllen Sie bitte das HSD-Erfindungsmeldungsfo​rmular aus. In unserem Informationsportal finden sie noch weitere
Senden Sie das von allen Erfindern unterschriebene Erfindungsmeldungsformular im verschlossenen Umschlag an :

Hochschule Düsseldorf
Vizepräsident für Forschung und Transfer
Münsterstraße 156 Gebäude 3
40476 Düsseldorf

Wir prüfen Ihre Erfindungsmeldung auf Vollständigkeit und bitten Sie ggf. um weitere Auskünfte und Ergänzungen. Die Anschließende Prüfung auf Patentfähigkeit und Verwertung wird in der Regel durch die Patentverwertungsagentur PROVendis GmbH durchgeführt. Auf Basis des Prüfergebnisses entscheidet dann die Hochschulleitung, ob die Erfindung von der Hochschule in Anspruch genommen oder freigegeben wird.

 

Die Vorteile für den Erfinder bei Inanspruchnahme der Hochschule Düsseldorf

Ein sehr entscheidender Vorteil, liegt natürlich im Kostensektor. Die Hochschule Düsseldorf trägt die gesamten Kosten der Patentanmeldung. Zudem wird der Erfinder, an einer möglichen Verwertung des Patentes, in Höhe von 30% an den Erlösen der Hochschule Düsseldorf beteiligt.

Die Betreuung des gesamten Bewertungs-, Prüfungs- und Anmeldeverfahrens obliegt ebenfalls der Hochschule Düsseldorf. Sie sieht ihnen dabei, mit langjährigen Erfahrungen, als kompetenter Partner zur Seite. Außerdem wird der Erfinder natürlich regelmäßig über den Stand der Dinge informiert.

Alle Vorteile noch einmal auf einen Blick:

  • Patentkostenübernahme
  • 30% Erlösbeteiligung
  • Betreuung des Bewertungs-, Prüfungs- und Anmeldeverfahren
  • regelmäßige Informationen

 

Wann muss eine Erfindung gemeldet werden?

Alle Erfindungen, die einem Arbeitnehmer der HSD während seiner Diensttätigkeit entstehen, müssen der HSD unverzüglich gemeldet werden.

Dazu zählen auch Erfindungen, die:

  • in Industriekooperationen entstanden sind
  • in öffentlichen Drittmittelprojekten entstanden sind
  • die in eine Unternehmensgründung der Erfinder eingehen sollen

Alle Erfindungen müssen unbedingt vor jedweder Veröffentlichung gemeldet werden.

 

Hier finden sie die Patentstrategie der Hochschule Düsseldorf.

Hier finden Sie weitere Informationen:

 

Kontakt

Dezernat Forschung & Transfer

Dr. Karina Rabe

T +49 211 4351-3520

karina.rabe@hs-duesseldorf.de