Hochschule Düsseldorf

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University of Applied Sciences

Personalservice Hilfskräfte

​​​​​​​​​​​allgemeines​​​​

​Als wissenschaftliche Hilfskraft kann beschäftigt werden, wer ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule mit einer Staatsprüfung oder einer Hochschulprüfung mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern abgeschlossen hat und weiterhin an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist.

Als studentische Hilfskraft/Fachtutor*in kann beschäftigt werden, wer ordentlich
an einer Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist.

Weitere Informationen für die Fachbereiche stehen im Intranet​ zur Verfügung.​


​Frequently asked questions (FAQ)​​
>> Besteht Anspruch auf Urlau​b? <<

Ja. Für alle Hilfskräfte der Hochschule Düsseldorf gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Die Höhe des Urlaubsanspruchs ergibt sich aus der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Gesetzlich garantiert sind vier arbeitsfreie Wochen pro Jahr.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an hilfskraefte@hs-duesseldorf.de​​.

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>> Wie werden Überstunden gehandhabt? <<

Überstunden gelten als Mehrarbeit. Die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen.

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>> Muss Arbeitszeit nachgeholt werden, die durch Krankheit versäumt wurde? <<

Nein.
Arbeitszeit, die aufgrund von Krankheit nicht erbracht werden konnte, muss nicht nachgearbeitet werden.

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>> Wie hat eine Krankmeldung zu erfolgen? <<

Im Krankheitsfall informieren Sie bitte schnellstmöglich Ihre fachvorgesetzte Person sowie das Team Hilfskräfte unter hilfskraefte@hs-duesseldorf.de​​ unter Angabe Ihres Fachbereichs.
Ab dem vierten Krankheitstag ist zusätzlich ​ein ärztliches Attest vorzulegen.

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>> Muss Arbeitszeit, die auf einen Feiertag fällt, nachgearbeitet werden?​ <<

Ein durch einen Feiertag ausgefallener Arbeitstag muss nicht nachgearbeitet werden, sofern feste Arbeitstage vereinbart wurden und dieser auf einen Feiertag fällt.
 
Wird flexibel gearbeitet – das heißt unregelmäßig an mehreren Tagen pro Woche oder nach Bedarf – kann es fachbereichsabhängig eigene Vereinbarungen geben.
In diesem Fall wird der Feiertag anteilig auf die zu leistende Arbeitszeit angerechnet.
Beispiel: Wenn Sie normalerweise 10 Stunden pro Woche arbeiten, wird in einer Woche mit einem Feiertag ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit, also 2 Stunden, weniger gearbeitet.
Andernfalls müssen die Stunden entsprechend vor- oder nachgearbeitet werden.
 
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer fachvorgesetzten Person, welche Regelungen
​in Ihrem Fachbereich konkret gelten.

Unsere Empfehlung lautet, feste Arbeitstage zu vereinbaren.​

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>> Was passiert, wenn die Verdienstgrenze überschritten wird? <<

Wenn Sie die Verdienstgrenze überschreiten, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.
Dies führt zur Rentenversicherungspflicht.
Bitte beachten Sie, dass mehrere Minijobs zusammengerechnet werden.

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>> Wem müssen geänderte Daten (z. B. eine neue Adresse oder Bankverbindung) gemeldet werden? <<

Bitte melden Sie Ihre geänderten Daten an hilfskraefte@hs-duesseldorf.de​.
Eine Änderung der Adresse oder Bankverbindung teilen Sie bitte zusätzlich dem LBV über das entsprechende Kontaktfor​mular auf der Website des LBV mit.

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>> Was ist das LBV? <<

Das LBV ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.
Von diesem Amt erhalten Sie Ihre Gehaltszahlungen.
Bei Fragen zu Ihren Bezügen (Gehalt) können Sie sich unter Angabe Ihrer LBV-Personalnummer direkt an das LBV wenden.
Die LBV-Personalnummer erhalten Sie nach Ihrer Einstellung vom LBV zugeschickt (sie beginnt mit Q70).

​LBV NRW
Johannstraße 35
40476 Düsseldorf

Website ​​LBV NRW

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>> Wie kann ein Dienstvertrag gekündigt werden? <<

Bitte schicken Sie eine formlose, eigenhändig unterschriebene Kündigung per Post an uns oder werfen Sie diese jederzeit in den Briefkasten in Gebäude 2, Etage 2, ein:

Hochschule Düsseldorf
Personalservice Hilfskräfte
Münsterstraße 156
40470 Düsseldorf

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>> Wohin muss die Arbeitszeittabelle geschickt werden? <<

Nach Beendigung Ihres Arbeitsvertrags senden Sie die vollständig ausgefüllte Arbeitszeittabelle innerhalb von zwei Wochen an Ihre fachvorgesetzte Person.
Diese prüft die Angaben und leitet die Tabelle anschließend an arbeitszeitkonto@hs-duesseldorf.de​ weiter.
 
Hilfskraftverträge haben stets eine befristete Laufzeit.
Für jeden Folgevertrag müssen Sie eine neue Datei abgeben.
Ausnahmen: Stundenerhöhungen oder -reduzierungen während des laufenden Vertrags.
In diesen Fällen ist keine neue Tabelle erforderlich; die Änderungen werden auf der Startseite der Datei eingetragen.

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag verpflichten Sie sich, diese Datei korrekt zu führen.​​​

​​​​Kontakt

>> E-Mail an das Team Hilfskrä​fte senden <<
(Bitte Fachbereich im Betreff angeben)

FB A, MV, M und W: Niklas B​erghs​📩
Raum 02.2.015​
Tel.: 0211 43​51 39​30

FB D und EI:
 ​Felix Weigelt​​📩​
Raum 02.2.008
Tel.: 0211 435​1 3920

FB SK und zentrale Einrichtungen:
 Jana Günzel​​📩​Raum 02.2.008
Tel.: 0211 4351 3062


Persönliche Termine nach vorheriger Vereinbarung.​

Münsterstraße 156
Gebäude 2 (2. Etage)
40476 Düsseldorf​​​


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Antrag SHK/TUT

Antrag WHK


Dienstvertrag SHK

Dienstvertrag TUT

Dienstvertrag WHK


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