Ja. Für alle Hilfskräfte der Hochschule Düsseldorf gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Die Höhe des Urlaubsanspruchs ergibt sich aus der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
Gesetzlich garantiert sind vier arbeitsfreie Wochen pro Jahr.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an hilfskraefte@hs-duesseldorf.de.
Überstunden gelten als Mehrarbeit. Die auf das Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen monatlich jeweils 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen.
Nein.
Arbeitszeit, die aufgrund von Krankheit nicht erbracht werden konnte, muss nicht nachgearbeitet werden.
Im Krankheitsfall informieren Sie bitte schnellstmöglich Ihre fachvorgesetzte Person sowie das Team Hilfskräfte unter hilfskraefte@hs-duesseldorf.de unter Angabe Ihres Fachbereichs.
Ab dem vierten Krankheitstag ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen.
Ein durch einen Feiertag ausgefallener Arbeitstag muss nicht nachgearbeitet werden, sofern feste Arbeitstage vereinbart wurden und dieser auf einen Feiertag fällt.
Wird flexibel gearbeitet – das heißt unregelmäßig an mehreren Tagen pro Woche oder nach Bedarf – kann es fachbereichsabhängig eigene Vereinbarungen geben.
In diesem Fall wird der Feiertag anteilig auf die zu leistende Arbeitszeit angerechnet.
Beispiel: Wenn Sie normalerweise 10 Stunden pro Woche arbeiten, wird in einer Woche mit einem Feiertag ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit, also 2 Stunden, weniger gearbeitet.
Andernfalls müssen die Stunden entsprechend vor- oder nachgearbeitet werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer fachvorgesetzten Person, welche Regelungen
in Ihrem Fachbereich konkret gelten.
Unsere Empfehlung lautet, feste Arbeitstage zu vereinbaren.
Wenn Sie die Verdienstgrenze überschreiten, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.
Dies führt zur Rentenversicherungspflicht.
Bitte beachten Sie, dass mehrere Minijobs zusammengerechnet werden.
Bitte melden Sie Ihre geänderten Daten an hilfskraefte@hs-duesseldorf.de.
Eine Änderung der Adresse oder Bankverbindung teilen Sie bitte zusätzlich dem LBV über das entsprechende Kontaktformular auf der Website des LBV mit.
Das LBV ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.
Von diesem Amt erhalten Sie Ihre Gehaltszahlungen.
Bei Fragen zu Ihren Bezügen (Gehalt) können Sie sich unter Angabe Ihrer LBV-Personalnummer direkt an das LBV wenden.
Die LBV-Personalnummer erhalten Sie nach Ihrer Einstellung vom LBV zugeschickt (sie beginnt mit Q70).
LBV NRW
Johannstraße 35
40476 Düsseldorf
Website LBV NRW
Bitte schicken Sie eine formlose, eigenhändig unterschriebene Kündigung per Post an uns oder werfen Sie diese jederzeit in den Briefkasten in Gebäude 2, Etage 2, ein:
Hochschule Düsseldorf
Personalservice Hilfskräfte
Münsterstraße 156
40470 Düsseldorf
Nach Beendigung Ihres Arbeitsvertrags senden Sie die vollständig ausgefüllte Arbeitszeittabelle innerhalb von zwei Wochen an Ihre fachvorgesetzte Person.
Diese prüft die Angaben und leitet die Tabelle anschließend an arbeitszeitkonto@hs-duesseldorf.de weiter.
Hilfskraftverträge haben stets eine befristete Laufzeit.
Für jeden Folgevertrag müssen Sie eine neue Datei abgeben.
Ausnahmen: Stundenerhöhungen oder -reduzierungen während des laufenden Vertrags.
In diesen Fällen ist keine neue Tabelle erforderlich; die Änderungen werden auf der Startseite der Datei eingetragen.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag verpflichten Sie sich, diese Datei korrekt zu führen.