Prof. Dr. Edeltraud Vomberg, Präsidentin der Hochschule Düsseldorf (HSD), ist erneut in den Beraterausschuss der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Verleihung des Titels „Professorin“ oder „Professor“ berufen worden. Ihre zweite Amtszeit hat am 1. August 2026 begonnen und läuft bis zum 31. Juli 2030. Die erneute Bestellung durch die Landesregierung würdigt zugleich die fachliche Expertise, die Vomberg bereits in ihrer ersten Amtszeit in das Gremium eingebracht hat.
„Die erneute Berufung in den Beraterausschuss ist für mich eine besondere Anerkennung und zugleich eine verantwortungsvolle Aufgabe. Ich freue mich darauf, meine Erfahrungen auch in der zweiten Amtszeit einzubringen und gemeinsam mit den anderen Mitgliedern fundierte Empfehlungen zu erarbeiten“, sagt Prof. Dr. Edeltraud Vomberg.
Der Beraterausschuss berät die Landesregierung bei der Verleihung des Titels „Professorin“ oder „Professor“. Dieser kann als Auszeichnung für hervorragende Leistungen oder Verdienste in Wissenschaft, Kunst oder Kultur verliehen werden. Aufgabe des Gremiums ist es, die Leistungen von Persönlichkeiten, deren Ehrung erwogen wird, fachlich zu beurteilen und dem zuständigen Ministerium eine abschließende Empfehlung vorzulegen. Die Mitglieder werden von der Landesregierung für jeweils vier Jahre bestellt, arbeiten ehrenamtlich und unabhängig und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine einmalige Wiederbestellung ist möglich.
Die Mitgliedschaft gilt als angesehene Beratungstätigkeit: In den Ausschuss werden Persönlichkeiten des wissenschaftlichen, künstlerischen oder kulturellen Lebens berufen, die auf ihrem jeweiligen Fachgebiet durch besondere Leistungen hervorgetreten sind. Der beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft angesiedelte Beraterausschuss umfasst zwölf Mitglieder aus verschiedenen Hochschulen Nordrhein-Westfalens und darüber hinaus. Neben Vomberg wurden für die Amtszeit 2026 bis 2030 fünf weitere Mitglieder erneut sowie sechs Mitglieder erstmals bestellt.
Mit ihrer zweiten Amtszeit setzt Vomberg ihre Beratungstätigkeit für weitere vier Jahre fort. Da die Richtlinie lediglich eine einmalige Wiederbestellung vorsieht, ist dies zugleich ihre zweite und regulär letzte Amtsperiode in diesem Gremium.