Am 12. November 2025 laden wir herzlich zur Eröffnung der Ausstellung „Was heißt (hier) Befreiung?“ an der Hochschule Düsseldorf ein. Die Veranstaltung bietet Einblicke in die künstlerische Auseinandersetzung junger Menschen mit der Erinnerung an die Schoah und die Frage, was Befreiung für die Überlebenden bedeutete.
Hintergründe zum Projekt: Neues Bildungsprojekt: "Was heißt (hier) Befreiung? - erinnerungskulturelle Zines mit Jugendlichen gestalten"
Programm
Einführender Vortrag von Friederike Aschhoff
und Impuls von Katja Kuklinski
17:30 Uhr, Raum 04.1.002 (in Gebäude 4, 1. Stock)
Der Vortrag beleuchtet anhand verschiedener Biografien aus unserer Region, wie Überlebende der nationalsozialistischen Verfolgung nach 1945 mit dem erlebten Terror der Nazis umgingen.
Friederike Aschhoff ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der HHU Düsseldorf und freie Mitarbeiterin am Erinnerungsort Alter Schlachthof.
Eröffnung der Ausstellung und Austausch
18:30 Uhr (im Foyer/Eingangsbereich des Gebäude 4)
Hier präsentieren wir die Ergebnisse der Zine-Workshops in Form von Fotografien. Außerdem liegt sämtliches Begleitmaterial zum Durchblättern aus, auch Zines dürfen mitgenommen werden!
Über die Ausstellung
Der Erinnerungsort Alter Schlachthof erinnert an die als jüdisch verfolgten Menschen, die während der NS-Zeit vom Düsseldorfer Schlachthof in Ghettos und Konzentrationslager deportiert wurden.
Die Ausstellung „Was heißt (hier) Befreiung?“ zeigt die Ergebnisse eines besonderen Zine-Workshops, der sich mit der Frage auseinandersetzt, was die Befreiung vom Nationalsozialismus vor 80 Jahren für die Überlebenden bedeutete.
Wer waren sie? Wie erlebten sie Befreiung, Rückkehr und Neuanfang? Welche Herausforderungen prägten ihr Leben nach 1945, und welche Spuren hinterließen sie?
Verantworliche und Kontakt: Eva Grütgen
Das Projekt wird von der Stiftung EVZ und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Programms JUGEND erinnert vor Ort & engagiert gefördert.
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extrem rechten Organisationen, Gruppierungen oder Bewegungen angehören, dieser Szene zuzuordnen sind oder die durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Handlungen oder Verlautbarungen in Erscheinung treten oder bereits getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.