Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG).
Die Hochschule Düsseldorf hat eine Beschwerdestelle gemäß § 13 Abs. 1 AGG eingerichtet. Beschäftigte haben das Recht, sich bei dieser zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverältnis wegen eines oben genannten Grundes benachteiligt fühlen. Darüber hinaus steht das Beschwerdeverfahren auch Studierenden und Dritten offen, soweit sich die Beschwerde auf eine Benachteiligung bezieht, die durch Beschäftigte begangen wurde und im direkten Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Rechtsbeziehung steht.
Sie finden hier die
Richtlinie zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach § 13 AGG an der Hochschule Düsseldorf vom 02.03.2022, aus der sich der Ablauf eines Beschwerdeverfahrens ergibt.