Innerhalb der akademischen Selbstverwaltung obliegt die Entscheidungsfindung für unterschiedliche Fragen innerhalb der Hochschule den jeweiligen Gremien. Die zentralen Organe der Hochschule sind die/der Präsident*in, das Präsidium (bestehend aus Präsident*in und Vizepräsident*innen) und der Senat. Alle weiteren Gremien arbeiten diesen zu.
Die genauen neuen Zuständigkeiten bilden die Organigramme der Hochschule ab.