NC-Werte der Master-Studiengänge
Die Übersicht zeigt für das örtliche Vergabeverfahren, mit welchem Wert in den vergangenen Semestern jeweils die zuletzt zugelassenen Bewerber*innen einen Studienplatz erhalten haben – getrennt nach Winter- und Sommersemester.
Kurz gesagt
Der NC ist kein vorher festgelegter Wert, den Sie mitbringen müssen. Er ist die Auswahlgrenze eines Verfahrens: Alle Bewerbungen werden nach Verfahrensnote sortiert, und die Plätze werden von oben nach unten vergeben. Der hier genannte Wert ist die Note der zuletzt zugelassenen Bewerber*innen.
Im Master ergibt sich die Verfahrensnote aus der Note Ihres ersten Abschlusses, je nach Studiengang zusammen mit weiteren Kriterien. Wartesemester werden im Master nicht angerechnet.
Weil der Wert von der Zahl und den Noten der Bewerbungen abhängt, ändert er sich jedes Semester. Die Angaben sind deshalb nur Richtwerte für kommende Bewerbungen und keine Zusage.
Wintersemester
* Auswahl nach Verfahrensnote: Sie ergibt sich unter Berücksichtigung der Eignungsfeststellungsprüfung beziehungsweise der Auswahlgespräche.
Sommersemester
* Auswahl nach Verfahrensnote: Sie ergibt sich unter Berücksichtigung der Eignungsfeststellungsprüfung beziehungsweise der Auswahlgespräche.
So lesen Sie die Tabelle
- Zahl, z. B. 1,8
- Verfahrensnote der zuletzt zugelassenen Bewerber*innen. Wer eine bessere Verfahrensnote hatte, wurde zugelassen.
- Verfahrensnote
- Sie ergibt sich aus Ihrer Masterzugangsberechtigung, also der Bachelor- oder Diplomnote. Je nach Studiengang kommen weitere Kriterien hinzu, etwa die Note der Eignungsfeststellungsprüfung, eine Bewertung aus dem Auswahlverfahren oder eine Notenverbesserung. Welche das sind, steht in der jeweils gültigen Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
- * hinter dem Studiengang
- Auswahl nach Verfahrensnote: Die Verfahrensnote ergibt sich unter Berücksichtigung der Eignungsfeststellungsprüfung beziehungsweise der Auswahlgespräche.
- Los
- Liegen mehrere Bewerbungen mit derselben Note gleichauf und sind nicht genug Plätze für alle da, entscheidet das Los. Jede Bewerbung erhält dafür im Vergabeverfahren automatisch eine Losnummer. Beispiel: Für die letzten drei Plätze kommen fünf Bewerbungen mit 1,7 infrage – welche drei zugelassen werden, entscheidet die Losnummer.
- zulassungsfrei
- Der Studiengang war in diesem Semester nicht zulassungsbeschränkt. Es gab keinen NC – wer die Voraussetzungen erfüllte, konnte sich einschreiben.
- alle zugelassen
- Für diesen Studiengang konnten alle Studienbewerber*innen zugelassen werden, die alle Studienvoraussetzungen erfüllen.
- nicht angeboten
- Der Studiengang ist in diesem Semester nicht gestartet, eine Bewerbung war nicht möglich.
Hinweise