Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Nachrücker

​​Nachrückverfahren

Zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge:

Die Hochschule Düsseldorf vergibt die Studienplätze in allen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengängen im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV). Dabei wird die Studienplatzvergabe deutschlandweit unter den teilnehmenden Hochschulen über die Plattform hochschulstart.de koordiniert. Durch die Annahme von Zulassungsangeboten an einer Hochschule werden dabei die Bewerbungen und Angebote anderer Hochschulen im DoSV nichtig, die dadurch frei werdenden Plätze werden sofort an die/ den Nächsten auf der Rangliste vergeben. Dadurch gibt es im DoSV keine klassischen Nachrückverfahren mehr, vielmehr findet ein kontinuierliches Nachrücken der Bewerberinnen und Bewerber statt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zum DoSV und in der DoSV-Checkliste


 

Zulassungsbeschränkte Master-Studiengänge:

Bleiben Studienplätze frei, weil sie nicht angenommen wurden, werden diese in den sogenannten Nachrückverfahren automatisch an die rangnächsten Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Rangliste (Verfahrensnote/Punktebewertung) vergeben. Jede Bewerbung, die aus Kapazitätsgründen abgelehnt wurde, nimmt automatisch am Nachrückverfahren teil. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich oder möglich. Die Nachrückverfahren schließen sich regelmäßig an die Termine im Hauptverfahren an. Sobald die Immatrikulationsphase im Hauptverfahren abgeschlossen ist und die eingegangenen Immatrikulationsunterlagen geprüft wurden, beginnen die Nachrückverfahren.