Verbesserung der Wartezeit (Nachteilsausgleich)
Dieser Sonderantrag richtet sich an Bewerbende, deren Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung sich aus nicht selbst zu vertretenden Gründen verzögert hat. In diesen Fällen kann eine längere Wartezeit zugrunde gelegt werden, als sich rechnerisch aus dem Zeugnisdatum ergibt.
Voraussetzungen für die Antragstellung
- Verzögerung des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Wiederholungsjahr, spätere Prüfung),
- aus Gründen, die in der bewerbenden Person liegen und nicht selbst zu vertreten sind,
- nachweisbarer Zusammenhang zwischen der Verzögerung und den genannten Umständen.
Erforderliche Nachweise
Inhaltliche und formale Voraussetzungen für Schulgutachten
(Hier klicken)
Inhaltliche Anforderungen
Das Schulgutachten muss insbesondere folgende Punkte enthalten:
- Beschreibung der Schullaufbahn
-
Beschreibung leistungsbeeinträchtigender Umstände
Angabe von
Art und Dauer der Umstände, die zu einer möglichen Leistungsbeeinträchtigung geführt haben.
Die Darstellung muss sich
ausschließlich auf nachgewiesene Tatsachen stützen. -
Auswirkungen auf einzelne Unterrichtsfächer
Einschätzung der
konkret erkennbaren und glaubhaft gemachten Auswirkungen dieser Umstände auf die Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern, jeweils nach dem fachlichen Urteil der zuständigen Lehrkräfte. -
Ermittelte Wartezeit
Die Bescheinigung der Schule muss Angaben zum Grund und der Dauer der Verzögerung enthalten.
Formale AnforderungenDas Schulgutachten muss folgende formale Bestandteile enthalten:
- Briefkopf der Schule
- Unterschrift des/der Gutachter*in
- Unterschrift des/der Schulleiter*in
- Dienstsiegel der Schule
Nur vollständig ausgefüllte und formal korrekte Gutachten können im Verfahren berücksichtigt werden.
Verfahren
- Online-Bewerbung im HSD eCampus innerhalb der Bewerbungsfrist.
- Beantragung des Nachteilsausgleichs „Verbesserung der Durchschnittsnote“ im Portal.
- Upload des Schulgutachtens innerhalb der Bewerbungsfrist.
- Prüfung durch die Hochschule nach den einschlägigen Vorgaben; bei Anerkennung wird mit einer korrigierten (besseren) Note am Auswahlverfahren teilgenommen.
Gründe - Beispiele (Hier klicken)
Gesundheitliche Gründe:
- längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/HZB
- Schwerbehinderung von 50% oder mehr
- längere schwere Behinderung oder Krankheit, wenn nicht durch vorgenannte erfasst.
- sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Gründe.
- Schwangerschaft der Bewerberin während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/HZB.
Familiäre Gründe und sonstige vergleichbare Gründe:
- Versorgung eigener minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Verwandter in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/HZB.
- Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die, während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/HZB, in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Verlust eines oder beider Elternteile innerhalb der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/HZB, sofern Bewerber*in unter 25 Jahre.
- mehrmaliger Schulwechsel innerhalb der letzten drei Jahre der Hochschulzugangsberechtigung/HZB wegen Umzugs der Eltern.
Gründe, die nicht anerkannt werden -Beispiele
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- die Teilnahme an einem Austauschprogramm