Hochschule Düsseldorf

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University of Applied Sciences

Zweit­studium

​Informationen zum Thema Zweitstudium sowie Bewerbung und Zulassung 

 
Was ist ein Zweitstudium? Wann ist man Zweitstudienbewerber*in?​​​​​​​​

​​Ein Studium ist dann ein Zweitstudium, wenn man nach einem ersten, an einer deutschen Hochschule abgeschlossenen Studium einen weiteren Studiengang mit demselben Abschluss studieren möchte.

Also z.B.:

  • ​Man hat einen Bachelorabschluss und möchte einen weiteren Bachelorstudiengang studieren.
  • Man hat einen Masterabschluss und möchte einen weiteren Masterstudiengang studieren. ​​​​​​​​​​​​​​

Auch wer erst durch den Abschluss des Erststudiums die Berechtigung für das nunmehr angestrebte Studium erworben hat, muss seinen Zulassungsantrag (Bewerbung) als Zweitstudienbewerber*in stellen.
 
Stichtag für die Beurteilung, ob jemand als Zweitstudienbewerber*in berücksichtigt werden muss, ist für zulassungsbeschränkte Studiengänge der Bewerbungsschluss (15.01./15.07. eines Jahres).

Es handelt sich nicht um ein Zweitstudium,

  • ​wenn man noch kein Studium abgeschlossen hat (Bachelor, Diplom etc.), sondern lediglich den Studiengang wechseln möchte oder einen weiteren Studiengang zusätzlich studieren möchte,
  • wenn man zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist kurz vor dem ersten Abschluss steht,
  • wenn man ein (erstes) Masterstudium nach einem Bachelorabschluss anstrebt.

Wie erfolgt die Bewerbung als Zweitstudienbewerber*in? Welche Dokumente sind bei der Bewerbung erforderlich? ​

Die Bewerbung erfolgt online über den HSD eCampus​
Bei der Bewerbung müssen Abschlusszeugnis / Leistungsspiegel mit Angabe der Dezimaldurchschnittsnote und Motivationsschreiben hochgeladen werden.
 

Wie funktioniert die Vergabe/Zulassung von Zweitstudienbewerber*innen? ​

Es wird ein fester Anteil der Studienplätze reserviert (3% der angebotenen Studienplätze). Zweitstudienbewerber*innen erhalten die Zuteilung der Plätze ausschließlich aus dieser Quote.
Die Rangfolge der Studienplätze wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird.
 
Nähere Informationen finden Sie auch in den Informationen der Stiftung für Hochschulzulassung, die auch für das örtliche Zulassungsverfahren Anwendung finden.