Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Beurlaubung

​​​​​​Auf Antrag können Studierende beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Die Beurlaubung muss bis zum Vorlesungsbeginn​ des Semesters, für das die Beurlaubung gelten soll, im Studienbüro beantragt werden.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Schwangerschaft (max. 1 Semester)
  • Kindererziehung/-betreuung bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes im gemeinsamen Haushalt   (max. 7 Semester)
  • Pflege und Versorgung naher Angehöriger   (max. 2 Semester)
  • Krankheit   (max. 2 Semester)
  • Ableistung eines freiwilligen Dienstes (BFD, FÖJ, FSJ)  (max. 2 Semester)
  • freiwillige, hinsichtlich des Studiums förderliche praktische Tätigkeit​  (max. 1 Semester)
  • Gründung eines Unternehmens (max. 1 Semester)

Für die Beantragung der vorgenannten Gründe nutzen Sie bitte das Antragsformular. Dem Antrag müssen entsprechende Nachweise über den Grund der Beurlaubung beigefügt werden (s. Antragsformular). 

Falls Sie der Meinung sind, es liegen sonstige wichtige Gründe von gleicher Bedeutung vor, die nicht explizit aufgeführt sind, informieren Sie sich gerne im Studienbüro (Studentische Angelegenheiten) dazu und stellen ggf. einen formlosen Antrag mit entsprechenden Nachweisen.​

Die Beurlaubung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Semesters und ist bei möglicher Fortsetzung jeweils im Rückmeldezeitraum erneut zu beantragen. Je nach Beurlaubungsgrund gibt es eine maximale Anzahl Semester, für die aus demselben Grund einen Beurlaubung genehmigt werden kann. Die maximale Semesteranzahl finden Sie in den Klammern hinter den einzelnen Gründen. 

Für das erste Fachsemester ist eine Beurlaubung nur unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich.​

Während der Beurlaubung sind Studierende nicht berechtigt, Prüfungen abzu​legen. Eine Ausnahme besteht dazu bei Kindererziehung und Pflege. 

Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich.

​Für alle Beurlaubten entfällt der Beitrag für das NRW-Semester-Ticket. Ein Semesterticket kann nicht erworben werden.



​Wichtige Dokumente

Beurlaubungsantrag