Dies sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ethikkommission der Hochschule Düsseldorf:
- Die Ethikkommission arbeitet auf der Grundlage des geltenden Rechts, der Regeln der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Hochschule Düsseldorf sowie allgemeiner ethischer Grundsätze und wissenschaftlicher Richtlinien.
- Sie ist ausschließlich für die Mitglieder der Hochschule Düsseldorf zuständig und wird nur auf Antrag tätig.
- Die Ethikkommission befasst sich ausschließlich mit Vorhaben, die friedlichen Zielen verpflichtet sind und zivile Zwecke erfüllen sollen. Sie begutachtet ausschließlich das Forschungsdesign und den Forschungsprozess und befasst sich nicht mit Technikfolgenabschätzungen.
- Die Ethikkommission arbeitet im Umfeld nicht-invasiver Forschung mit und am Menschen. Zu dem befasst sie sich sowohl mit Standards und Prinzipien innerhalb des Forschungsgebiets als auch mit unmittelbaren Auswirkungen der Forschung auf Individuum, Gesellschaft und Umwelt. Dabei bezieht sie sich auf Standards, die sich an der Würde aller, der Selbstbestimmung sowie dem Wohlergehen jeder bzw. jedes Einzelnen orientieren.
- Die Ethikkommission nimmt nicht die Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Ethikkommission des Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr und begutachtet keine Forschungsvorhaben, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Dazu gehören beispielsweise Vorhaben, in der eine Prüfung z.B. nach dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz oder der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung erfolgen muss.
- Die Ethikkommission gewährt Wissenschaftler*innen der Hochschule Düsseldorf auf Antrag Hilfe bei der Beurteilung ethischer Aspekte bei Forschungsvorhaben mit und am Menschen sowie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit unmittelbaren Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Natur. Sie überprüft insbesondere, ob nötige Vorkehrungen zur Minimierung des Risikos der Studienteil nehmer*innen und/oder der Umwelt und Gesellschaft getroffen wurden.