Wiedervorlage: Wenn ich den Bogen „wieder vorlege“, muss ich dann alle Inhalte noch einmal ausfüllen?
Bei Wiedervorlage können Sie den ursprünglich benutzen Einreichungsbogen einfach wiederverwenden und entsprechend anpassen. Sie können auch den Antrag zur Begutachtung wiederverwenden. Bitte kennzeichnen Sie dann Ihre Änderungen mit Rautezeichen (# für Beginn Änderung, ## für Ende Änderung).