Hochschule Düsseldorf

Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Ordnungs­verstöße

Der Ordnungsausschuss überprüft Ordnungsverstöße von Studierenden im Sinne des § 51a Hochschulgesetz NRW und ahndet diese zum Schutze der Funktionsfähigkeit der Hochschule.

Eine Studierender begeht einen Ordnungsverstoß, wenn er oder sie eines der folgenden Dinge tut: 

  1. Störung des Hochschulbetriebs durch Gewalt oder Regelverstöße
    Wenn jemand Gewalt anwendet, zu Gewalt aufruft, mit Gewalt droht oder schwere bzw. wiederholte Anweisungen der Hochschule (z. B. Hausregeln) missachtet und dadurch:
    • den normalen Betrieb der Hochschule, eine Veranstaltung oder die Arbeit von Hochschulgremien stört oder verhindert oder
    • ein Mitglied der Hochschule stark daran hindert, seine Aufgaben oder Rechte wahrzunehmen. 

  2. Straftaten gegen Hochschulmitglieder 
    Wenn jemand absichtlich eine Straftat gegen ein Mitglied der Hochschule begeht, dafür rechtskräftig verurteilt wird (oder ein Strafbefehl vorliegt) und diese Tat das Studium oder die Arbeit der betroffenen Person beeinträchtigen kann. 

  3. Missbrauch von Hochschuleinrichtungen 
    Wenn Einrichtungen der Hochschule für strafbare Handlungen genutzt werden oder dies versucht wird. 

  4. Diskriminierung und Verletzung der Würde 
    Wenn jemand absichtlich oder faktisch: 
    • die Würde eines Hochschulmitglieds verletzt, z. B. wegen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität,
    • dadurch ein feindliches oder einschüchterndes Umfeld schafft (z. B. durch Beleidigungen oder Anfeindungen) und
    • dies das Studium oder die Arbeit der betroffenen Person beeinträchtigen kann. 

Kurz gesagt: Ein Ordnungsverstoß liegt vor, wenn durch Gewalt, Straftaten, Diskriminierung oder schwere Regelverstöße der Hochschulbetrieb oder die Rechte und das Studium anderer erheblich gestört werden. 


Ordnungs­maßnahmen

Je nach Schweregrad des Ordnungsverstoßes kann der Ordnungsausschuss

  • eine Rüge aussprechen,
  • den Zugang zu Einrichtungen oder Lehrveranstaltungen befristet einschränken oder
  • die Exmatrikulation androhen oder verhängen. 

Auch können diese Maßnahmen kombiniert ausgesprochen werden. Näheres zum Ordnungsausschuss und zum Verfahren regelt die Ordnung zum Umgang mit Ordnungsverstößen von Studierenden und zur Festlegung von Ordnungsmaßnahmen (OV-Ordnung).


Kontakt

Um Ordnungsverstöße zu melden und bei Fragen zum Ordnungsausschuss wenden Sie sich sich bitte an
ordnungsausschuss@hs-duesseldorf.de 

E-Mailadrese des Vorsitzenden des Ordnungsausschusses:
peter.fischer@hs-duesseldorf.de


Mitglieder

Mitglieder des Ordnungsausschusses sind

  • Prof. Dr. jur. Peter C. Fischer​ (Vorsitzender)
  • Thomas Molck (Vizepräsident für Studium, Lehre und Internationales und stellv. Vorsitzender)
  • Prof. Dr.-Ing. Stefanie Dederichs (für die Gruppe der Professor*innen)
  • Isabella Reiblein (für die Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen)
  • Britta Herkenrath (für die Gruppe der Mitarbeiter*innen in Verwaltung und Technik)
  • Matthias Görres (für die Gruppe der Studierenden)
  • Ben Albert (Stellvertretendes Mitglied für die Gruppe der Studierenden)​