Allgemein
Die Corona-Lage in Deutschland hat zu diversen gesetzlichen Regelungen und Weisungen des Landes NRW, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) geführt. Auf dieser Grundlage muss das Präsidium Regelungen und Weisungen zum Schutz Gesundheit der Beschäftigten und der Studierenden treffen.
Auf dieser Seite möchten wir die jeweils aktuellen rechtlichen Regelungen sowie Entscheidungen/Weisungen des Präsidiums bekannt geben.
Aktuellste Meldung - 04.05.2020
01.05.2020
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gibt Änderungen der
Allgemeinverfügung zur Durchführung von Lehr. und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen bekannt.
Die Corona-Schutzverordnung wird mit Gültigkeit ab 04.05.2020 erneut geändert.
Diese Regelungen zur Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen bleiben unverändert. Die Regelungen zur Durchführung von Gremiensitzungen an Hochschulen wurden geändert. Auswirkungen werden zur Zeit geprüft und werden schnellstmöglich bekannt gegeben.
28.04.2020
Am 28.04.2020 wurde eine 1. Änderung der Weisung des Präsidiums vom 24.04.2020 (siehe Weisungen des Präsidiums) (Hinweis: zur besseren Lesbarkeit wurde eine Korrekturfassung mit Kennzeichnung der Änderungen erstellt.) vorgenommen.
Schwerpunkt: Gremiensitzungen und Berufungsverfahren in Präsenz sind unzulässig.
Das Ministerium für Arbeit,- Gesundheit und Soziales gibt
Allgemeinverfügung für Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen bekannt. (siehe Entscheidungen Land). Danach sind Lehr- und Praxisveranstaltungen in zwingend notwendigen Fällen bis zu 20 Personen zulässig.
Mit Datum vom 24.4.2020, 7.30 hat das Präsidium die Weisung des Präsidiums der HSD aus Anlass der aktuelle Corona-Krise aktualisiert !! (siehe Weisung Präsidium)
23.04.2020
Das Präsidium erlässt auf der Grundlage der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung die
Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2 -Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf
Rechtsgrundlage - Stand 22.04.2020
Das Land NRW hat aufgrund, der in der Telefonschalkonferenz der Bundeskanzlerin, mit den Regierungschef*innen der Länder am 15.04.2020 getroffenen Verabredungen (hier) - aktuell Stand 20.04.2020 - folgende Rechtsgrundlagen erlassen.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der Fassung vom 18.04.2020
(Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO)
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur in der Fassung vom 16.04.2020
(Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO)
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinreiseVO) in der Fassung vom 16.04.2020
Das Land NRW hat das
erlassen und das MKW ermächtigt aufgrund des § 82a Abs. 1, Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) die
Unbeschadet davon bleiben die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden befugt, im Einzelfall zur Abwehr einer konkreten Gefahr auch von diesen Verordnungen abweichende Anordnungen zu treffen. Dies gilt insbesondere, wenn ihnen aufgrund der o.a. Rechtslagen Befugnisse übertragen wurden.
Das Präsidium der HSD ist aufgrund des § 16 HG, in Verbindung mit der Hausordnung der HSD und der sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen jederzeit berechtigt und verpflichtet, als Leitung der Hochschule aus über diese Weisung hinausgehende Entscheidungen und Anordnungen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und Studierenden zu treffen. Diese Entscheidungen gehen Entscheidungen der Fachbereiche vor.