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HSD / Gremienwahlen
27.04.2022

Gremien­wahlen 2022

​Am 14.06.2022 finden wieder die „großen Gremienwahlen“ statt. Bis zum 10.05.2022 können Wahlvorschläge eingereicht werden. Aber was bedeutet das?

 
Welche Gremien werden überhaupt gewählt?
In diesem Jahr werden die folgenden Gremien neu gewählt:
  • ​Senat,
  • Fachbereichsräte,
  • Gruppenvertretungen,
  • Gleichstellungskommission,
  • Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte und
  • Stellvertretung des Beauftragten zur Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
In der Regel wird getrennt nach Gruppen gewählt: Die Studierenden wählen die Studierenden, die Professor*innen die Professor*innen usw.
 
Wofür sind diese Gremien zuständig?
Der Senat ist im Wesentlichen für Angelegenheiten zuständig, die die Hochschule insgesamt betreffen, z.B. den Erlass der Einschreibungsordnung. Demgegenüber sind die Fachbereichsräte zuständig für die Angelegenheiten der Fachbereiche, z.B. die Einrichtung von Studiengängen oder die Aufstellung von Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern. Die Gleichstellungskommission berät die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags. Die Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte soll als Interessenvertretung der studentischen Hilfskräfte z.B. auf eine angemessene Gestaltung der Arbeitsbedingungen hinwirken.
 
Wie kann ich mich zur Wahl stellen?
Um sich zur Wahl zu stellen, muss man zusammen mit anderen Personen – oder auch alleine – einen Wahlvorschlag aufstellen. Ein Wahlvorschlag muss von einer bestimmten Anzahl an Personen unterstützt werden, sogenannte „Vorschlagsberechtigte“. Die Anzahl variiert je nach Gremium und Gruppe. Die Wahlvorschlagsvordrucke, die hierfür verwendet werden müssen, finden sich hier. Alle weiteren Informationen, die beachtet werden müssen, finden sich im Wahlausschreiben​.
Ausnahmen: Für die Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte und für die Stellvertretung des Beauftragten zur Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung liegt das Vorschlagsrecht beim StuPa bzw. beim Beauftragten, so dass man hier nicht selbst einen Wahlvorschlag einreichen kann.
 
Woher weiß ich, ob ich wählen darf oder mich zur Wahl stellen darf?
Das Wahlrecht haben grundsätzlich die Mitglieder der Hochschule, also insbesondere die Studierenden und das hauptberufliche Hochschulpersonal (Ausnahmen s. Wahlausschreiben). Alle Personen, die wählen dürfen oder gewählt werden dürfen, sind in das Wählverzeichnis aufgenommen, das beim Wahlvorstand in Gebäude 2, Raum 02.3.016 eingesehen werden kann.
 
Bis wann müssen die Wahlvorschläge vorliegen?
Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 10.05.2022 beim Wahlvorstand eingereicht werden.
 
Und wie geht es dann weiter?
Der Wahlvorstand prüft den Wahlvorschlag. Wenn der Wahlvorschlag gültig ist, wird er in der Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Am 14.06.2022 findet dann der Wahltag statt. Am 15.06.2022 findet die Stimmenauszählung statt und im Anschluss daran werden die gewählten Mitglieder benachrichtigt.



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