Hochschule Düsseldorf

Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Ge­fährdungs­be­ur­teilung

​​​​Beurteilung der Arbeitsbedingungen/ Gefährdungsbeurteilung: Handlungszyklus


Schritt 1: Vorbereiten

Im Zuge der Pflichtenübertragung an die AGU-Führungskräfte wurden räumliche Verantwortungsbereiche festgelegt und für jeden Raum eine Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Diese Gefährdungsbeurteilungen wurden den AGU-Führungskräften als Erstdokumentation zur Verfügung gestellt. Es zählt zu den Aufgaben der AGU-Führungskräfte diese Gefährdungsbeurteilungen fortzuschreiben.
Weiterhin fällt es in den Aufgabenbereich der AGU-Führungskräfte darüber hinaus gehende Gefährdungsbeurteilungen, z.B. für Tätigkeiten, Arbeitsplätze/Abläufe, Maschinen und Versuchsanlagen, durchzuführen und zu dokumentieren.

Schritt 2: Ermitteln und analysieren

Ziel der Ermittlung ist die systematische Identifizierung von Gefährdungen, deren Quellen und gefahrbringenden Bedingungen. Das Ermitteln beinhaltet die Erfassung des Planungs- oder Ist-Zustandes (zum Beispiel durch Prüfen, Beobachten, Befragen, Messen, Berechnen oder Abschätzen) sowie die anschließende Benennung und Beschreibung der Gefährdungen. Dabei sind alle Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie wie mögliche Wechselwirkungen zu betrachten.
Den AGU-Führungskräften wird hierfür eine Dokumenten- und Dokumentationsvorlage zur Verfügung gestellt.

Schritt 3: Beurteilen

Die ermittelten Gefährdungen sind dahingehend zu bewerten, ob Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleistet sind.

Schritt 4: Maßnahmen festlegen

Auf Basis der Ermittlung und Beurteilung werden die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt. Ziel nach Arbeitsschutzgesetz ist es, Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird.
Substitution und Gefahrenbeseitigung bzw. -vermeidung an der Quelle haben stets Vorrang vor technischen Lösungen, organisatorischen Regelungen und personenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen (Maßnahmenhierarchie).

Schritt 5: Maßnahmen umsetzen und durchführen

Die zuständige AGU-Führungskraft sorgt für die Realisierung der festgelegten Maßnahmen.

Schritt 6: Wirksamkeit prüfen 

Die Umsetzung und die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen sind durch die AGU-Führungskraft zu über¬prüfen. Die Prüfung kann zum Beispiel durch Beobachten, Messen oder Befra¬gen erfolgen. Dabei ist festzustellen, inwieweit die Maßnahmen umgesetzt wur¬den und dazu geführt haben, die Gefährdungen zu beseitigen bzw. hinreichend zu reduzieren

Schritt 7: Fortschreiben

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit soll kontinuierlich gefördert und weiterentwickelt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist daher bei bestimmten Anlässen oder auch anlassunabhängig zu überprüfen. 
Anlässe können beispielsweise neue Arbeitsabläufe, Arbeitsstoffe, neue Maschine oder (Beinahe-) Unfälle sein. Anlassunabhängig soll die Gefährdungsbeurteilung mindestens einmal im Jahr überprüft werden.


Quellen: Arbeitsschutzgesetz, DGUV-Grundsatz 311-003, AGU-Richtlinie der HSD


Kontakt


Karen Schmidt


Fachkraft für Arbeitssicherheit
Leitung der Stabsstelle
Rather Straße 23b - Raum 10.1.008
+49 211 4351-8322
karen.schmidt@hs-duesseldorf.de​​​

Klaus Freimuth

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Rather Straße 23b - Raum 10.1.010
+49 211 4351-9429
klaus.freimuth@hs-duesseldorf.de​​

Links

Film GDA-ORGAcheck: "Gefährdungsbeurteilung"

​​​