Exportkontrolle an der HSD - Bekenntnis des Präsidiums
Als Hochschule mit technischen Fächern und als zunehmend international agierende Hochschule in einem globalen Umfeld beachtet die HSD eine Vielzahl von nationalen und internationalen Zoll-, Exportkontroll- und Embargovorschriften, die die Aus- und Einfuhr von Wissenschaftsgütern, wie z.B. Gerätschaften, Materialien oder Software, aber auch den Transfer von geistigem Gut (z.B. Technologien, Know-How, wissenschaftliche Dienstleistungen) regeln und einschränken oder verbieten können. Erklärtes und wichtiges Ziel ist es, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Anhäufung konventioneller Rüstungsgüter in Krisenregionen zu verhindern sowie der gezielten Verletzung von Menschenrechten und den Bedrohungen durch internationalen Terrorismus entgegenzuwirken.
Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Außenwirtschaftsverkehrs und der Exportkontrolle sind daher für die HSD, ihr Präsidium sowie alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule und ihre Aktivitäten unerlässlich. Das Präsidium bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen der Exportkontrolle.
Gesetzliche und damit zusammenhängende interne Maßnahmen und Prozesse sind in dem internen Exportkontrollprogramm der HSD verankert. Weitere Informationen erhalten Sie im Intranet der HSD.
Zuständigkeiten
Die Exportkontrollbeauftragte der HSD steht für Fragen des Exportkontrollrechts zur Verfügung und berät und unterstützt bei Prüffällen. Auch der Verdacht auf Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften kann ihr gemeldet werden.
Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen