Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Datenschutzhinweise

​​​​​​​​​​​​​Informationen zur Verarbeitung von personen­bezogenen Daten durch die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

 
Mit den nachfolgenden Datenschutzhinweisen kommt die Hochschule Düsseldorf für die oben genannte Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Informationspflicht gemäß Art. 12 bis 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach. Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Art. 4 DSGVO verwiesen.
 

1. Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO

Die verantwortliche Stelle im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
 
Hochschule Düsseldorf
Münsterstraße 156
40476 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4351-9010

praesidentin@hs-duesseldorf.de ​

Die Hochschule Düsseldorf ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechtes. Sie wird durch die Präsidentin, Prof. Dr. Edeltraud Vomberg, gesetzlich vertreten.
 
Die verantwortliche Stelle für die Entgegennahme von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, deren Prüfung und Ermittlungen zum Sachverhalt sowie dem Ergreifen geeigneter Folgemaßnahmen ist die:
 
Hochschule Düsseldorf
Dezernat Recht und Compliance
- Interne Meldestelle -
Münsterstraße 156
40476 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4351-2074

interne_meldestelle@hs-duesseldorf.de​
 
2. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
 
Hochschule Düsseldorf
Datenschutzbeauftragte*r
Münsterstr. 156
40476 Düsseldorf

datenschutzbeauftragter@hs-duesseldorf.de
 
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Gemäß § 10 S. 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verarbeitet die interne Meldestelle personenbezogene Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. c), e), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) zur Erfüllung ihrer im Hinweisgeberschutzgesetz festgesetzten Aufgaben. Diese Aufgaben umfassen den Schutz von hinweisgebenden Personen, d.h. allen Beschäftigten der Hochschule Düsseldorf (Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte, aber auch Bewerber*innen und ehemalige Beschäftigte sowie Lehrbeauftragte/Dozierende), die bei der internen Meldestelle Informationen über Rechtsverstöße melden, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Ferner wird der Schutz von Personen umfasst, die Gegenstand einer Meldung oder von einer Meldung betroffen sind.
Zu den Datenverarbeitungstätigkeiten zählen die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen, das Einrichten und Betreiben von Meldekanälen, die Dokumentation von Meldungen, das Prüfen der Stichhaltigkeit von Meldungen, das Führen des weiteren Verfahrens einschließlich der Erteilung einer Eingangsbestätigung und der Rückmeldung sowie das Ergreifen von Folgemaßnahmen.

4. Verarbeitete personenbezogene Daten

Die interne Meldestelle verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

  • Namen
  • Kontaktdaten
  • ​Beschäftigungsverhältnis
und in Abhängigkeit vom Inhalt bzw. Gegenstand der Meldung

  • ​Studien- und Prüfdaten
  • Forschungsdaten
  • Finanzdaten
  • personenbezogene Daten von Betroffenen, die Gegenstand der Meldung oder sonst von der Meldung betroffen sind
  • darüberhinausgehende weitere personenbezogene Daten, die Inhalt der Meldung sind
5. Empfänger personenbezogener Daten

​Empfängerin der oben genannten personenbezogenen Daten ist die interne Meldestelle der Hochschule Düsseldorf. Im Übrigen werden die oben genannten Daten grundsätzlich nicht an Dritte außerhalb der HSD weitergegeben. Auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafsachen, auf Anordnung von Verwaltungsbehörden oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung kann die interne Meldestelle personenbezogenen Daten an die benannten externen Stellen weitergeben. In darüberhinausgehenden Fällen kann die Weitergabe von personenbezogenen Daten der hinweisgebenden Person nur erfolgen, wenn die Weitergabe für die Folgemaßnahmen erforderlich ist und zuvor eine Einwilligung in die Weitergabe erfolgt ist; die Weitergabe personenbezogener Daten von Personen, die Gegenstand einer Meldung oder sonst von einer Meldung betroffen sind, kann im Rahmen von § 9 Abs. 4 HinSchG erfolgen.
 
6. Dauer der Speicherung

Die Dokumentation der Meldungen wird gemäß § 11 HinSchG drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann im Einzelfall länger aufbewahrt werden, um die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. In Fällen außerhalb des Anwendungsbereiches des § 11 Abs. 5 HinSchG gelten die Regelungen der DSGVO zur Löschung von Daten.
 
7. Betroffenenrechte im Sinne der DSGVO:

Betroffene haben ein Recht auf

  • Auskunft über die von der internen Meldestelle der HSD verarbeiteten Daten nach Art. 15 DSGVO
  • Berichtigung der personenbezogenen Daten nach Art. 16 DSGVO
  • Löschung nach § 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO und
  • im Falle einer Einwilligung in die Weitergabe der personenbezogenen Daten ein Recht auf Widerruf dieser Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Die oben genannten Rechte können bei der internen Meldestelle geltend gemacht werden; im Falle des Widerrufs in schriftliche Form oder per E-Mail:
 
Hochschule Düsseldorf
Dezernat Recht und Compliance
- Interne Meldestelle -
Münsterstraße 156
40476 Düsseldorf

Tel.: +49 211 4351-2074

interne_meldestelle@hs-duesseldorf.de
 

Außerdem haben betroffene Personen das Recht, Beschwerde bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzulegen, z. B. bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde der Hochschule Düsseldorf (Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211-38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de).​​​​​​​