Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Verkündung

​​​​​​​​​​​​​​Ordnungen und zu veröffentlichende Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 4 S. 2 des Hochschulgesetzes (HG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 S. 1 der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf als Amtliche Mitteilung im Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf zu veröffentlichen.

Der Verkündungsprozess umfasst folgende Schritte:


Verkündung von Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungen sind vor ihrer Veröffentlichung vom Präsidium auf ihre Rechtmäßigkeit einschließlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Hochschulentwicklungsplan zu überprüfen; § 2 Abs. 4 S. 4 HG. Daher bedarf es nach der Beschlussfassung im ordnungsgebenden Fachbereichsrat eines Antrags der Dekanin oder des Dekans an die Präsidentin auf Feststellung der Rechtmäßigkeit und Verkündung. Nach erfolgtem Präsidiumsbeschluss bereitet das Dezernat Recht & Compliance die Ausfertigung durch die zuständige Dekanin oder den zuständigen Dekan und Verkündung der Prüfungsordnungen im Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf vor.

 
Verkündung sonstiger Ordnungen und Beschlüsse
Alle übrigen Ordnungen werden nach Beschluss des zuständigen Gremiums gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 der Grundordnung durch die Präsidentin oder den Präsidenten ausgefertigt. Soweit die Veröffentlichung eines Beschlusses nicht bereits normativ bestimmt wurde, entscheidet die Präsidentin als Herausgeberin des Verkündungsblatts über die Veröffentlichung.

 
Verkündungsablauf
Nach Anzeige einer zu veröffentlichenden Ordnung oder eines zu veröffentlichten Beschlusses werden im Dezernat Recht & Compliance in einem ersten Schritt die zu publizierenden Inhalte gemäß den formalen Anforderungen des Verkündungsblatts aufgearbeitet. Ein Beispiel für eine Amtliche Bekanntmachung istan dieser​ Stelle hinterlegt, die Vorlage allein des Deckblattshier. Sodann werden zwei Exemplare von der ausfertigungsberechtigten Person unterschrieben. Sofern eine Ausfertigung bereits erfolgt ist (z. B. in der Regel bei Dienstvereinbarungen), entfallen diese beiden Schritte.

 
Die eigentliche Verkündung wird durch Aushang am „Schwarzen Brett“ in der Hochschulbibliothek bewirkt. Nach Abnahme stehen die Amtlichen Mitteilungen in der Verkündungsblattsammlung der Hochschule Düsseldorf bei den gebundenen Zeitschriften unter „Hochschule Düsseldorf: Amtliche Mitteilungen: Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf“ in der Bibliothek dauerhaft zur Einsichtnahme zur Verfügung. Zudem werden die Amtlichen Mitteilungen in einem Online-Verkündungsblatt veröffentlicht. Dieses stellt jedoch eine bloße Serviceleistung dar; rechtsverbindlich ist allein das papiergebundene Verkündungsblatt.
Eine Checkliste zum Prozessablauf von Verkündungen ist an dieser Stelle​ hinterlegt.
 
 
Hochschulinterne Dokumente
 
   




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​Janet Zipper​

Assistenz Dezernatsleitung
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