Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

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Wer in Deutschland studieren will, benötigt einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.


Daher müssen internationale Studierende einen für Deutschland ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei der Einschreibung an der Hochschule Düsseldorf nachweisen.​

Wenn Sie aus einem EU-Land kommen oder aus Liechtenstein, Kroatien, Mazedonien, Norwegen, lsland
oder aus der Schweiz, können Krankenversicherungen aus diesen Ländern anerkannt werden. Die Anerkennung ist auch möglich, wenn Ihre Versicherung aus dem Heimatland mögliche Krankenversicherungskosten in Deutschland abdeckt. 

Zur Anerkennung Ihrer bestehenden Krankenversicherung benötigen Sie die "European Health lnsurance Card" oder einen anderen Nachweis Ihrer Krankenversicherung aus dem Ausland. Damit können Sie sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden, die Ihnen  eine Bescheinigung über die Befreiung von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausstellt. Bitte bringen Sie diese Bescheinigung zur Einschreibung mit.

Sollten Sie keine gültige Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland vorweisen können, müssen Sie sich vor der Einschreibung bei einer deutschen Krankenversicherung versichern.

 

Auswahl einer Krankenversicherung 


In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche und die private Versicherung. 

Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester können Sie als Studierende/r in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Nur in Ausnahmefällen können Sie sich privat versichern.              

Achtung: Einmal privat versichert, können Sie nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln!

In den meisten Fällen ist die gesetzliche Versicherung die preiswertere Variante. Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen bieten einen günstigen Studierendentarif an. Der Beitrag hierfür beläuft sich zurzeit auf etwa 80 Euro monatlich.


 

​Beratung gibt es bei den Sozialberatungsstellen der Studierendenwerke oder im International Office der HSD.

Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet während der Vorlesungszeit ​donnerstags von 10 bis 12 Uhr eine Sprechstunde im AStA-Büro (Raum 03.E.005​) an.
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