Der Zusatz „mit Los“ bedeutet, folgendes:
Beispiel: Notengrenze 1,5 mit Los
Wenn sich mehrere Bewerber*innen mit der gleichen Note (1,5) bewerben, aber nicht genug Plätze für alle da sind, entscheidet das Los, wer den Platz mit der Note 1,5 erhält.
Jede Bewerbung wird automatisch eine Losnummer im Vergabeverfahren zugewiesen. Wer bei gleicher Note eine passende Losnummer hat, wird zugelassen.
Verfahrensnote Master
Die Verfahrensnote ergibt sich aus der Masterzugangsberechtigung = MZB (Bachelor-/Diplomnote).
Je nach Studiengang werden für die Berechnung der Verfahrensnote noch weitere Kriterien herangezogen (z.B. Note der Eignungsfeststellungsprüfung, Bewertung aus dem Auswahl-verfahren oder einer Notenverbesserung).
Ob und welche Kriterien zusätzlich herangezogen werden, entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Fassung der studiengangspezifischen Prüfungsordnung.