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HSD / Digitalisierung, Präsidium
07.07.2025

HSD verabschiedet neue BCM-Leitlinie

​Im Zuge der Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Sicherheit hat das Präsidium eine Leitlinie zum Business Continuity Management (BCM) verabschiedet. Die Entwicklung und Einführung dieser BCM-Leitlinie erfolgte im Kontext der „Vereinbarung zur Cybersicherheit“ (VzC), die seit dem 1. Januar 2024 zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und den Hochschulen –
darunter auch der Hochschule Düsseldorf – besteht.

Ziel der neuen Leitlinie ist es, klare Prozesse zur Aufrechterhaltung kritischer Geschäftsabläufe bei IT-Ausfällen, Cyberangriffen oder anderen Krisensituationen festzulegen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem IT-Notfallmanagement, der Wiederherstellungsstrategie, Wiederanlauftests sowie Schulungen für Mitarbeitende – Aspekte, die auch explizit in der VzC geregelt sind.

Die Vereinbarung des Ministeriums stellt seit 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro pro Jahr für 66 neue Stellen zur Cybersicherheit an den Hochschulen und dem Hochschulbibliothekszentrum (hbz) bereit. Darüber hinaus wurden weitere 30 Millionen Euro für befristete Stellen und externe Beratung bis 2027 zugesagt. Diese
gezielte Stärkung der personellen und organisatorischen Ressourcen schafft die Grundlage für eine flächendeckende Absicherung der Rechenzentren und Verwaltungs-IT nach der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Innerhalb von drei Jahren sollen alle Hochschulen in NRW den landesweiten Mindeststandard gemäß IT-Grundschutz erreichen – inklusive eines anschließenden BSI-Testats. Besonders schützenswerte Systeme werden isoliert, um im Ernstfall Kompromittierungen zu verhindern. Die BCM-Leitlinie leistet einen Beitrag zur Umsetzung dieser Vorgaben.​​


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