Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Mehr zur Fachhochschulreife finden Sie hier. Zudem ist der Zugang mit
beruflicher Qualifikation möglich.
Eignungsprüfung
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Eignungsprüfung)
2025 ist abgeschlossen.
Die Anmeldung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung 2026 wird ab ca. Februar bis zum 15. März 2026 möglich sein.
Eine Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang ist eine erfolgreich absolvierte künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung. Die Teilnahme daran setzt eine Anmeldung im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus voraus.
Viele wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung finden Sie in
diesem Flyer.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz erfolgen.
Wenn Sie im Rahmen eines Feststellungsverfahrens an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eine künstlerische Eignungsprüfung für einen Bachelor-Studiengang im Bereich Architektur oder Innenarchitektur ablegen, kann diese anerkannt werden. Die endgültige Feststellung darüber trifft der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Architektur der Hochschule Düsseldorf.
Die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung gilt in der Regel für drei auf die Feststellung folgende Einschreibetermine.
Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Sprachnachweis Englisch
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER); Der Nachweis kann erfolgen durch die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, sofern die Sprache Englisch mindestens ab Klasse 8 durchgehend bis zum Schulabschluss belegt wurde, oder durch ein mindestens die Niveaustufe B2 bescheinigendes Zertifikat, welches bei Studienbeginn nicht älter als 24 Monate sein darf.
Der Sprachnachweis wird nicht bei der Bewerbung eingereicht, sondern erst im Falle einer Studienplatzzusage bei der Immatrikulation/Einschreibung an der Hochschule.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Architektur finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.