Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​Kommission mit der Aufgabe zu einer Hochschulkultur des fairen Verhaltens beizutragen.


Die Senatskommission „Hochschulkultur faires Verhalten“ soll Ansprechpartner sein, wenn andere Beauftragte oder Interessenvertretungen im Rahmen ihres Auftrages keine Lösungen zur Herstellung einer Hochschulkultur des fairen Verhaltens finden konnten oder aber auf Grund ihrer Zuständigkeiten keine Möglichkeit der Problemlösung besitzen.

Die Kommission berät betroffene Personen im Hinblick auf ihre Möglichkeiten und vermittelt in Konfliktfällen, sofern dies gewünscht wird.

Sie kann Stellungnahmen zu notwendigen Maßnahmen gegenüber den Organen, Gremien sowie den Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern der Hochschule abgeben.

Alle Angaben gegenüber der Kommission werden vertraulich behandelt, es sei denn, der oder die Betroffene stimmt ausdrücklich einer Weitergabe an bestimmte Personen oder Stellen zu.​

 

 

§ 18 Grundordnung der Hochschule Düsseldorf

Weitere Kommissionen und Ausschüsse

(1) Es wird eine Kommission „Hochschulkultur faires Verhalten" eingerichtet.
Der Kommission gehören je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Gruppen des Senats aus den Gruppen gemäß § 11 Abs. 1 HG NRW an.
Die Kommissionsmitglieder werden vom gesamten Senat für die Dauer der Amtszeit des Senats gewählt. Die Amtszeit eines Mitglieds endet, wenn die Amtszeit des Mitglieds im Senat endet.
An die Kommission können sich alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule im Sinne von § 9 HG NRW wenden.
Alle Angaben gegenüber der Kommission werden vertraulich behandelt, es sei denn, der oder die Betroffene stimmt ausdrücklich einer Weitergabe an eine bestimmte Person oder Stelle zu.
Die Kommission kann die betroffenen Personengruppen insbesondere im Hinblick auf ihre Möglichkeiten beraten und - sofern gewünscht - vermittelnd in Konfliktfällen tätig werden.
Sie kann jederzeit gegenüber den Organen, Gremien sowie den Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern der Hochschule Stellungnahmen zu gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen abgeben.



Senatsbeschluss vom 12.07.2022

Der Senat hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 die folgende Spezifizierung des Aufgabenprofils der Senatskommission Hochschulkultur faires Verhalten zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. ​Die Kommission ist grundsätzlich für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule ansprechbar, die sich subjektiv unfairem Verhalten oder unfairen Strukturen ausgesetzt fühlen. Dies gewährleistet eine Anlaufstelle auch in den Fällen, in denen nicht zwangsläufig klar ist, welches Organ der Hochschule zuständig ist.
    Die Kommission steht hierbei nicht in Konkurrenz zu anderen Gremien, Vertretungen oder Beschwerdestellen der Hochschule, sondern vermittelt passende Fälle an diese, wenn die Beschwerde führenden Personen hiermit einverstanden sind. Die Wünsche dieser Personen sind grundsätzlich maßgeblich für das jeweilige Vorgehen der Kommission. Dies soll insbesondere sicherstellen, dass auch diejenigen Personen eine Anlaufstelle finden, die sich durch andere Gremien, Vertretungen oder Beschwerdestellen unfair behandelt fühlen oder sich nicht an diese wenden möchten. Bei einem Konflikt mit einem Gremium, einer Vertretung oder einer Beschwerdestelle, soll die Aufgabe der Hochschulkommission faires Verhalten darin bestehen, diesen Konflikt auszuräumen und nicht die originären Aufgaben anderer Anlaufstellen zu übernehmen.

  2. Die Kommission prüft die an sie herangetragenen Fälle auf individuelle oder strukturelle Probleme. Sollten sich Hinweise auf unfaire Strukturen im Hochschulalltag ergeben, erstattet die Kommission dem Senat Bericht und legt falls möglich oder nötig Anträge zur Lösung vor. Hierdurch soll die Kommission den Senat in seiner Gesamtheit entlasten.
    Sollte in diesem Zusammenhang der Verdacht auf Diskriminierung im Raum stehen, wird sich die Kommission zuerst mit der Antidiskriminierungsstelle beraten und gegebenenfalls an diese übergeben.​

Beratung & Kontakt


Bei Problemen und Konflikten beraten wir Sie gerne.
Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte vertrauensvoll an ein Mitglied der Kommission oder kontaktieren Sie uns über die E-Mail-Adresse der Kommission.

​Mitglieder der Kommission:

  
Moritz Albiez

Tel. +49 211 4351-8239
Münsterstr. 156; Raum 02.2.036
40476 Düsseldorf

 

Dipl.-Bibl. Christiane Geick

Tel. +49 211 4351-9261
Münsterstr. 156, Raum 01.1.003
40476 Düsseldorf

 

Prof. Dr. Susanne Spindler

Tel. +49 211 4351-3620
Münsterstr. 156, Raum 03.1.020
40476 Düsseldorf


Sarah Büsing

studentisches Mitglied
 

E-Mail-Adresse der Kommission:
HKfairesVerhalten@hs-duesseldorf.de