Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​VISION - Stipendium für einen Auslandsaufenthalt behinderter und chronisch kranker Studierender

 

Was ist das für ein Stipendium?​​​
Die HSD vergibt aus hochschuleigenen Mitteln pro Semester zwei Stipendien für Studierende, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung oder aufgrund von zu betreuenden Kindern einen finanziellen Mehrbedarf im Rahmen eines Auslandsaufenthalts haben.

Wer kann sich bewerben?
Das Programm steht Studierenden aller Fachbereiche, die bereits 60 LPs erreicht haben, offen.
Bewerben können sich alle an der HSD regulär eingeschriebenen Studierenden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Was wird gefördert?
Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit ( außer an ERASMUS-Partnerhochschulen) von mindestens drei Monaten und maximal sechs Monaten
Studienaufenthalte an europäischen Hochschulen, mit denen kein Vertrag besteht, ebenfalls für drei bis sechs Monate 
Praktika weltweit außer in EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und der Türkei für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen und maximal sechs Monaten

Studierende müssen während des Aufenthaltes an der HSD eingeschrieben sein.​​

Wann kann ich mich bewerben?
Für Auslandsaufenthalte ab Wintersemester: 15. Januar desselben Jahres
Für Auslandsaufenthalte ab Sommersemester: 01. Juli des Vorjahres

Weitere Informationen​

 

Information zum Nachteilsausgleich bei der Seminarplatzvergabe über das OSSC-Verfahren (Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften)

 
Studierende des Fachbereichs Sozial- und Kulturwisschenschaften, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung bei der Semesterplanung benachteiligt sind, können einen Nachteilsausgleich bei der Zulassung im Rahmen des OSSC Verfahrens beantragen. Hierzu gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

(1) Den Antrag ausfüllen (Download)​​​
(2) Mit dem Antrag und einem Nachweis über die chronische Erkrankung oder Behinderung ins Büro der ABS kommen 
(3) Den ausgefüllte und von der ABS unterschriebenen Antrag im Dekanat abgeben.​
 
Anträge auf Nachteilsausgleich bei der Vergabe von Seminarplätzen können ​für das Sommersemester 2024 bis zum 13.02.2023 (11:00 Uhr) gestellt werden.

 

​Aktuelles​

Hier finden Sie alle Meldungen der Arbeitsstelle Barrierefreies Studium (ABS) der Hochschule Düsseldorf.

 

 

An anderer Stelle finden Sie: