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FAQ Ver­kehrs- und Park­raum­ordnung

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​​Wer darf die Tiefgarage nutzen und wie lange darf man parken?

   
Die Parkberechtigung gilt ausschließlich im Zusammenhang mit einer Tätigkeit an der HSD (Anwesenheit an der HSD oder Dienstgänge für die HSD) im Rahmen der Öffnungszeiten der Tiefgarage. Dies schließt ein Parken oder Abstellen von Fahrzeugen über Nacht grundsätzlich aus, wird jedoch bei Hochschulmitgliedern und -angehörigen für einen Zeitraum von maximal drei Nächten in Folge (Höchstparkdauer) geduldet.

Hochschulmitglieder und -angehörige, die aus dienstlichen Gründen länger parken möchten, können eine Sondergenehmigung beim Dezernat Gebäudemanagement beantragen.

Gäste dürfen die Tiefgarage 45 Minuten ohne eine Entwertung des Parktickets nutzen. Bei einem längeren Aufenthalt muss das Parkticket am Empfang in Gebäude 4 entwertet werden. Personen, die keine Tätigkeit an der HSD ausüben, sind nicht berechtigt, in der Tiefgarage zu parken. Sie können in die Tiefgarage einfahren, müssen diese aber innerhalb von 45 Minuten wieder verlassen.

Ein Ein- und Ausfahren ist jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten der Tiefgarage möglich.


​Wo darf man parken?

Das Parken ist nur auf ausgewiesenen und markierten Stellplätzen in der Tiefgarage möglich. Auf den oberirdischen Freiflächen ist das Parken von Kraftfahrzeugen nur mit Sondergenehmigung zulässig. Die Sondergenehmigung wird im Dezernat Gebäudemanagement ausgestellt, falls hierfür eine Grundlage besteht.
Bei Verstoß werden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. 

 

Kann man sich einen Stellplatz reservieren?

Nein. Es ist nicht möglich, sich einen Stellplatz reservieren zu lassen. Das Parken auf den als bereits "reserviert" ausgewiesenen Flächen ist ausschließlich mit Sondergenehmigung erlaubt. Die Sondergenehmigung wird im Dezernat Gebäudemanagement ausgestellt, falls hierfür eine Grundlage besteht.

 

Wer darf auf Schwerbehindertenparkplätzen parken?

Auf Stellplätzen für Schwerbehinderte ist das Parken nur unter Vorlage eines behördlich ausgestellten Schwerbehindertenparkausweises (blau / orange) oder durch Sondergenehmigung erlaubt. Bitte wenden Sie sich dazu an die Schwerbehindertenv​ertretung

 

Gibt es Frauenparkplätze?

Ja, es gibt gekennzeichnete Stellplätze für Frauen. Diese sind Personen weiblichen Geschlechts vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass diese Stellplätze und die angrenzenden Treppenhäuser videoüberwacht werden.

 

Welche Bereiche der Tiefgarage sind videoüberwacht? 

Frauenparkplätze und die angrenzenden Treppenhäuser werden videoüberwacht. Ebenso videoüberwacht ist die Liefereinfahrt auf der Toulouser Allee. Alle anderen Stellplätze, sowie die Ein-/ und Ausfahrten werden nicht videoüberwacht.  

 

Wo befinden sich Fahrradabstellplätze?

Bitte nutzen Sie die Fahrradständer auf dem Campus. Oberirdisch steht hinter Gebäude 5 eine Fahrradgarage zur Verfügung, die mit der HSD-Card / Schließkarte genutzt werden kann. Gleiches gilt für die Fahrradabstellflächen in der Tiefgarage unter Gebäude 6. Ohne HSD-Card / Schließkarte bedarf es der Beantragung einer Schließberechtigung beim Dezernat Gebäudemanagement.

 

Welche gesetzlichen Regelungen gelten?

Es gelten auf allen Flächen die Vorschriften der StVO und der StVZO.

 

Was gilt für E-Roller und E-S​c​ooter?

Soweit in der Verkehrs- und Parkraumordnung der Begriff E-Roller verwendet wird, sind damit solche Elektrokleinstfahrzeuge gemeint, für die die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gilt. Erfasst werden hier z.B. Tretroller mit Elektroantrieb (E-Roller und E-Scooter). Wegen der weitgehenden Gleichstellung mit Fahrrädern dürfen diese Fahrzeuge ebenfalls die Freiflächen des Campus Derendorf im Rahmen des Gemeingebrauchs befahren.


Was sind Schrottfahrzeuge?

Schrottfahrzeuge sind Fahrzeuge, die offensichtlich verkehrsuntauglich sind und nur mit unwirtschaftlichem Reparaturaufwand wieder fahrbereit gemacht werden könnten.


Wann werden Schrottfahrzeuge entfernt?

Entfernt werden insbesondere irreparable oder erheblich beschädigte sowie durch den Besitzer offensichtlich auf dem Campusgelände zur Entsorgung zurückgelassene Fahrräder, weil sie unnötig Fahrradstellplätze belegen ​. Vor der Entsorgung wird durch Anbringung eines Aufklebers dazu aufgefordert, das Fahrzeug innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu entfernen, ansonsten wird dieses der Kreislaufwirtschaft zugeführt (Entsorgung).​

 

Wie lauten die Öffnungszeiten? Kann es Ausnahmen zu den Öffnungszeiten geben?

Die Öffnungszeiten werden auf der Homepage der HSD veröffentlicht.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Ein- und Ausfahren in die Tiefgarage nur von Berechtigten zulässig.

 

Was geschieht bei Missachtung der Regelungen?

Bei Verstößen können Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Ordnungswidrigkeiten sind:

- außerhalb der ausgewiesenen und markierten Stellplätze zu parken,

- Flucht- oder Rettungswege zu blockieren,

- Gebäudezugänge, Türen sowie Ein- und Ausfahrten zu blockieren,

- Löscheinrichtungen zu blockieren,

- mit einem Fahrzeug mehrere Stellplätze zu nutzen,

- das Befahren oder Verlassen einzelner oder mehrerer Stellplätze zu behindern,

- ohne Berechtigung auf einem für Menschen mit Behinderung ausgewiesenen Parkplatz zu parken,

- ohne Berechtigung auf einem ausgewiesenen Frauenparkplatz zu parken,

- ohne Berechtigung auf reservierten Stellplätzen zu parken,

- unberechtigt die Höchstparkdauer zu überschreiten,

- zum erneuten Male unberechtigt die Stellplätze nutzen,

- die Nutzung der Stellplätze auf andere Weise ordnungswidrig zu stören, z.B. durch das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge.