Hochschule Düsseldorf

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University of Applied Sciences

Civic Design

Zugangsvoraussetzungen

Studienab​schluss​

Zugangsvoraussetzung ist ein erfolgreicher Bachelor- oder Diplom-Abschluss in einem Studiengang der Architektur oder einem vergleichbaren akkreditierten in- oder ausländischen Studiengang. 

​Eignung​​​sprüfung​​​​​

Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Eignungsprüfung) 2025 ist abgeschlossen.

Die Anmeldung zur Eignungsprüfung 2026 wird ab Februar und bis zum 15. März 2026
möglich sein.

Detaillierte Informationen zum Vorgehen und Umfang der Eignungsfeststellung: Info-B​latt​​.​

​Zur Studienbewerbung ist die erfolgreich abgelegte studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung nachzuweisen.
Es wird eine gemeinsame Eignungsprüfung für die Studiengänge Architektur und Civic Design durchgeführt. Wenn Sie sich später für einen Studienplatz im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus bewerben, müssen Sie den Studiengang „Civic Design“ auswählen.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz erfolgen.​​

Sprachnachweise

Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.


Sprachnachweis Englisch
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Der Nachweis kann erfolgen durch die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, sofern die Sprache Englisch mindestens ab Klasse 8 durchgehend bis zum Schulabschluss belegt wurde, oder durch ein mindestens die Niveaustufe B2 bescheinigendes Zertifikat, welches bei Studienbeginn nicht älter als 24 Monate sein darf.

Der Sprachnachweis wird nicht bei der Bewerbung eingereicht, sondern erst im Falle einer Studienplatzzusage bei der Immatrikulation / Einschreibung an der Hochschule.


​Prüfungsordnung

Alle Zugangsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zum Verfahren der Eignungsprüfung finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Architektur finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.​



​Im Überblick​

​​

​​​Zentrale Information​en 

​– zum Studienstart auf der Ersti-Seite​

Flyer zu​m​ Downl​oad [.pdf]​

English Flyer V​ersion [.pdf]​


Beratung und Kontakt …

– Zentrale Studienberatung
Bei Fragen rund um die Studienwahl, die Studienbewerbung, Zugangsvoraussetzungen und Fristen steht Ihnen die Z​​SB gerne zur Verfügung.
studienberatung@hs-duesseldorf.de​

– Studentische Hotline der HSD:
+49 211 4351-5555


– ​ Internationale Bewerber*innen​
I
nformationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Voraussetzungen für Bewerber*innen mit ausländischen Schul- bzw. Hochschulabschlüssen finden Sie hier​​.


– Beratung im Fachbereich Architektur

– ​ Weitere Beratungsangebote der HSD​