Zugangsvoraussetzungen
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist ein erfolgreicher Bachelor- oder Diplom-Abschluss in einem Studiengang der Architektur oder einem vergleichbaren akkreditierten in- oder ausländischen Studiengang.
Eignungsprüfung
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Eignungsprüfung) 2025 ist abgeschlossen.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung 2026 wird ab Februar und bis zum 15. März 2026
möglich sein.
Detaillierte Informationen zum Vorgehen und Umfang der Eignungsfeststellung: Info-Blatt.
Zur Studienbewerbung ist die erfolgreich abgelegte studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung nachzuweisen.
Es wird eine gemeinsame Eignungsprüfung für die Studiengänge Architektur und Civic Design durchgeführt. Wenn Sie sich später für einen Studienplatz im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus bewerben, müssen Sie den Studiengang „Civic Design“ auswählen.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz erfolgen.
Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche
Sprachkenntnisse der Niveaustufe B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Sprachnachweis Englisch
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2
nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Der
Nachweis kann erfolgen durch die allgemeine Hochschulreife oder
Fachhochschulreife, sofern die Sprache Englisch mindestens ab Klasse 8
durchgehend bis zum Schulabschluss belegt wurde, oder durch ein
mindestens die Niveaustufe B2 bescheinigendes Zertifikat, welches bei
Studienbeginn nicht älter als 24 Monate sein darf.
Der
Sprachnachweis wird nicht bei der Bewerbung eingereicht, sondern erst
im Falle einer Studienplatzzusage bei der Immatrikulation / Einschreibung
an der Hochschule.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zum Verfahren der Eignungsprüfung finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Architektur finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.