WAs ist das DOSV und wie funktioniert es?
An anderer Stelle finden Sie:
An der Hochschule Düsseldorf werden Studienplätze für
zulassungsbeschränkte (NC)
Bachelorstudiengänge über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Plattform hochschulstart.de vergeben.
Ausnahmen: Bachelorstudiengänge Taxation 3in1 sowie Ton und Bild
In diesem Verfahren wird die Studienplatzvergabe unter allen Hochschulen koordiniert, die am DoSV teilnehmen, indem Sie eine Priorisierung Ihrer Studienplatzbewerbungen vornehmen.
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang im 1. Fachsemester bewerben, müssen Sie am DoSV teilnehmen.
Das Verfahren ist kostenlos.
Schritt 1: Registrierung bei Hochschulstart.de
Registrieren Sie sich auf der Webseite
hochschulstart.de.
Sie erhalten dort Ihre BID (Bewerberidentifikations-nummer) und BAN (Bewerberauthentifizierungsnummer), die Sie für das weitere Bewerbungsverfahren benötigen.
Schritt 2: Einreichen der Bewerbung
Informieren Sie sich hier, über welches Bewerbungsportal Sie Ihre Bewerbung einreichen müssen.
Die Bewerbung mit internationalen Zeugnissen erfolgt grundsätzlich über uni-assist.
In wenigen Ausnahmen erfolgt die Bewerbung über eCampus.
Registrieren Sie sich im entsprechenden Portal.
Bewerben Sie sich online für die gewünschten Studiengänge und geben Sie dabei Ihre BID und BAN Nummer ein. Die Bewerbungszeiträume können Sie hier nachlesen.
Beachten Sie bitte die DoSV Checkliste von uni-assist (Checkliste DOSV in 6 Schritten) und von der HSD (DOSV-Checkliste).
Schritt 3: Priorisierung von Bewerbungen
Während der Koordinierungsphase können Sie Ihre Bewerbungen eine Priorisierung festlegen.
Wenn Sie keine Reihenfolge festlegen, erfolgt die Priorisierung Ihrer Bewerbungen automatisch nach Eingang der Bewerbung.
Die Priorisierung ist bis zum 22.01 (für das Sommersemester) und 22.07. (für das Wintersemester) möglich.
Die Priorisierung Ihrer Bewerbungen spielt eine entscheidende Rolle in der Koordinierungsphase und ist somit von großer Bedeutung für Ihre Zulassung.
Schritt 4: Zulassungsangebote in der Koordinierungsphase
Nach der Bewerbungsphase beginnt die Koordinierungsphase. Während dieser Phase können Sie schon Zulassungsangebote erhalten. In der Koordinierungsphase greifen die Koordinierungsregeln und so können niedriger priorisierte Bewerbungen automatisch und unwiderruflich aus dem Verfahren ausscheiden und aus dem höchst priorisierten Zulassungsangebot kann eine automatische Zulassung werden.
Prüfen Sie daher während der gesamten Koordinierungsphase regelmäßig Ihr gesamtes Postfach (auch den Spam-Ordner!) und Ihr Benutzerkonto im HSD-Bewerbungsportal!
Sobald Sie ein Angebot annehmen oder es zu einer automatischen Zulassung kommt, erhalten Sie im Bewerbungsportal der Hochschule unter „Meine Dokumente“ einen Zulassungsbescheid. Die im Zulassungsbescheid genannten Frist muss zwingend eingehalten werden, da Sie sonst die Zulassung verlieren und folglich Sie aus dem DoSV-Verfahren für das laufende Semester komplett ausscheiden. Eine Einschreibung nach Ablauf der Einschreibefrist ist nicht mehr möglich!
Achtung: Nehmen Sie in dieser Phase ein Zulassungsangebot an, werden die Zulassungsangebote aller anderen Hochschulen und Ihre übrigen Bewerbungen gelöscht.
Schritt 5: Koordiniertes Nachrücken
Das koordinierte Nachrücken findet nach der Koordinierungsphase statt. In dieser Phase werden noch freie Plätze von den Hochschulen angeboten. Nur Bewerberinnen und Bewerber, die während der Koordinierungsphase kein Angebot erhalten haben (und auch kein Angebot abgelehnt haben), können am koordinierten Nachrücken teilnehmen. Die Teilnahme am koordinierten Nachrücken erfolgt nicht automatisch! Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link über den Sie Ihren Wunsch zur Teilnahme bestätigen müssen. Sollten nach der Phase des koordinierten Nachrückens noch Studienplätze zur Verfügung stehen, werden diese per Los an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die noch nicht am Verfahren teilgenommen haben (neue Bewerbungen).
Was sind die Koordinierungsregeln?
Regel 1
Situation: Sie haben genau eine aktive Bewerbung im DoSV und Sie erhalten für diese Bewerbung auch ein Zulassungsangebot.
Folge: Aus dem Zulassungsangebot wird umgehend automatisch in eine Zulassung umgewandelt.
Regel 2
Situation: Sie haben mehrere aktive Bewerbungen im DoSV und erhalten für alle Bewerbungen ein Zulassungsangebot.
Folge: Die höchstpriorisierte Bewerbung automatisch in eine Zulassung umgewandelt. Die niedriger priorisierten Bewerbungen scheiden automatisch aus.
Regel 3
Situation: Sie haben mehrere aktive Bewerbungen im DoSV und mehr als eine Bewerbung hat ein Zulassungsangebot aber mindestens eine Bewerbung hat noch kein Zulassungsangebot.
Folge: Die niedriger priorisierten Zulassungsangebote scheiden automatisch aus.
Regel 4 (nur im koordinierten Nachrücken)
Situation: Sie haben im koordinierten Nachrücken ein Zulassungsangebot erhalten.
Folge: Das Zulassungsangebot wird automatisch in eine Zulassung umgewandelt. Hier ist die Priorisierung nicht entscheidend.