Corona geht uns alle an! Bitte nehmen Sie die Lage ernst - wir tun es!
Nach wie vor hat bei allen Entscheidungen der Schutz der Studierenden, Lehrenden und der Beschäftigten für uns höchste Priorität. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bleibt verpflichtend!
Stand: 22.01.2020
Momentan ändert sich die Sachlage rund um Corona wieder nahezu täglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Fragen nicht sofort beantwortet werden können!
Wir bitten Sie, sich in der
aktuellen Weisung der HSD und ihren Anlagen zu informieren.
Sobald es neue Regelungen gibt werden umgehend alle Informationen auf dieser Webseite aktualisiert.
Aufgrund der Corona-Lage in Deutschland hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf Weisungen erlassen, die wichtige Aspekte und Verhaltensregelungen zum Schutz der Beschäftigten und der Studierenden beinhaltet.
Aufgrund der Corona-Lage in Deutschland hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf (HSD) zuletzt am 2.10.2020 die Corona-Weisung der HSD aktualisiert.
Zwischenzeitlich hat es diverse gesetzliche (Neu-)Regelungen, Verordnungen und Allgemein-verfügungen des Landes NRW, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) gegeben und wir haben gemeinsam durch das Engagement aller Hochschulangehörigen das Sommersemester erfolgreich gemeistert.
In der 2. Änderung der Weisung werden aufgrund der Erfahrungen des Sommersemesters 2020 und der aktuellen Rechtslage zu Corona vorrangig Regelungen für den Lehr-, Praxis und Prüfungsbetrieb neu verfasst. Entsprechend wurden die Anlagen zur Weisung angepasst. Die Regelungen der Anlagen sind verbindlich und ebenso zwingend zu beachten wie die Inhalte dieser Weisung.
Die
Weisung des Präsidiums der HSD aus Anlass der aktuellen Corona-Krise und ihre Anlagen haben eine Gültigkeit bis zum 12.04.2020.
Bitte beachten Sie auch die
Coronaschutzverordnung (Fassung vom 16. Dezember 2020).
Die Weisung für Beschäftigte wurde auch entsprechend den Regelungen angepasst. Ein Betretungsverbot der Hochschule gilt für Beschäftigte nicht, jedoch ist darauf zu achten, dass die Sicherheitsabstände einzuhalten sind und die persönlichen Kontakte weiterhin eingeschränkt werden sollen.
Neue Maskenpflicht!
Aufgrund der verschärften Coronaschutz-Maßnahmen seitens der Bundesregierung sowie der
Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten ab Montag, den 25. Januar 2021 bis zunächst zum 14. Februar 2021, auch an unserer Hochschule neue Regelungen in Hinblick auf die Maskenpflicht.
Das Betreten der Hochschule ist nur noch mit MNS-Masken (medizinischer Atemschutz = OP Maske) möglich. Mit MNS-Masken sind die Masken gemeint, die ab Montag auch im öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen verpflichtend zu tragen sind. Gleiches gilt für Präsenzveranstaltungen, Prüfungen oder das Arbeiten in Werkstätten und Laboren an unserer HSD.
Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum
Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.