Der Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken" macht es möglich!
Die Qualitätsverbesserungsmittel sollen - voraussichtlich ab 2021 - um 51 Mio. € auf 300 Mio. € aufgestockt werden. Die Mittelbereitstellung wird mit der Erwartung des Landes verbunden, 50% - 70 % der Mittel für Lehr- und wissenschaftsnahes Personal einzusetzen. Die genaue Ausgestaltung wird zur zeit noch verhandelt.
Einzelheiten zur Mittelbereitstellung sowie die Auswirkungen auf das
Studiumsqualitätsgesetz werden 2020 vom MKW konkretisiert. Sobald nähere Einzelheiten feststehen, erfolgt hochschulintern die Abstimmung mit der zentralen Qualitätsverbesserungskommission.
In diesem Zusammenhang hat Ministerin Pfeifer-Poensgen auch mitgeteilt, dass in NRW keine Studienbeiträge für Nicht EU Studierenden erhoben werden. Diese waren im Koalitionsvertrag vorgesehen, um finanzielle Spieleräume zur Verbesserung der Qualität der Lehre zu schaffen.