Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken ist die Nachfolgevereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Hochschulpakt 2020 und stellt mit seiner unbefristeten Ausrichtung den dauerhaften Einstieg des Bundes in die Hochschulfinanzierung dar.
Geplant ist, die ca. 950 Mio. €, die das Land NRW voraussichtlich erhalten wird, wie folgt zu verteilen:
-
350 Mio. € Sockelfinanzierung (Verteilung nach Zielerreichung im Hochschulpakt III - 2016 bis 2020 -)
-
350 Mio. € Prämienmodell
- BA und MA Studierende (RSZ +2) = 350 € (in Abhängigkeit von der Auslastung können die 350 € auf 500 € pro Studierenden steigen)
- BA-Studienanfänger*in 1. Hochschulsemester = 800 €
- BA-Absolvent*in = 1000 €
- MA-Absolvent*in = 500 €
Aus den Zentralmitteln sollen u.a. auch die acht Stellen finanziert werden, die die HSD im Rahnen des FH-Ausbauprogrammes erhält.
Gegenwärtig diskutiert das MKW mit den Hochschulen Einzelheiten zur Umsetzung des ZSL in NRW, die durch einen Sonderhochschulvertrag vereinbart werden. (Das Vertragsmuster lag zum Zeitpunkt dieser Meldung / 4.12.2029 noch nicht vor) Dabei werden neben dem Verteilungsmodell insbesondere Regelungen zu Mittelverwendung, Restübertragung, Berichtspflichten, usw. geregelt.
Nach ersten Berechnungen wird die HSD Mittel in Höhe der bisherigen Zahlungen im HP 2020 erhalten.
Hochschulinterne Verteilung
Hochschulintern werden derzeit erste Planungen zur internen Verteilung vorbereitet, die ab Ende Januar den Fachbereichen - in der Dekane-Dienstbesprechung sowie der Kommission Planung und Finanzen - vorgestellt werden.
In einem kooperativen Prozess sollen im ersten Quartal 2020 die Grundsätze der Verteilung erarbeitet und den Entscheidungsgremien (Präsidium, Senat) möglichst vor der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgelegt werden.