Zugangsvorausetzungen
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss in einem gestalterischen, ingenieur-, wirtschafts-, natur-, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Studiengang mit mindestens 210 CP.
Studienbewerber*innen mit 180 CP aus Bachelorstudiengängen mit einer Regelstudienzeit von weniger als 7 Semestern können unter Auflage zugelassen werden. Die Auflage muss bis zum Antrag auf Zulassung zur Master-Thesis erfüllt werden. Sie kann erfüllt werden durch:
- eine Praxiserfahrung im Umfang von 16 Wochen (Vollzeit) sowie einen Praxisbericht über diese Tätigkeit
oder - Leistungen im Umfang von 30 CP; vergleichbare Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen werden anerkannt, wenn sie sich von den Leistungen, die sie ersetzen sollen, nicht wesentlich unterscheiden.
Eine Bewerbung mit vorläufiger Bachelornote ist möglich, sofern zu einem erfolgreichen Abschluss Leistungen in einem Umfang von maximal 30 Creditpoints fehlen. Die noch ausstehenden Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende des Semesters erbracht werden, in welches der Bewerbungszeitraum fällt. Der Nachweis über die Erfüllung der Studienvoraussetzungen ist spätestens bis zum 31.05. des Jahres der Studienaufnahme zu erbringen; andernfalls erlischt die Einschreibung mit Wirkung für die Zukunft.
Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Vom Nachweis der Deutschkenntnisse sind Bewerbende befreit, die die Hochschulzugangsberechtigung (=Schulabschluss) oder den qualifizierenden Bachelorabschluss in Deutschland bzw. in einem deutschsprachigen Bildungs- bzw. Studiengang erworben haben.
Wenn Sie den Schulabschluss und den Bachelorabschluss im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte die Informationen des International Office der HSD zum Nachweis der Deutschkenntnisse: hs-duesseldorf.de/deutschkenntnisse.
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Sprachnachweis Englisch
Es sind Englische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Der Nachweis kann erfolgen durch die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife, sofern die Sprache Englisch mindestens ab Klasse 8 durchgehend bis zum Schulabschluss belegt wurde, oder durch ein die Niveaustufe B2 bescheinigendes Zertifikat, welches bei Studienbeginn nicht älter als 24 Monate sein darf.
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Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Sozial- &Kulturswissenschaften finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.