Was ist eine Zulassung?
Eine Zulassung zu einem Studium ist die offizielle Genehmigung, die Bewerber*innen erhalten, um an einer Hochschule oder Universität studieren zu dürfen. Die Zulassung bedeutet somit, dass der/die Bewerber*in ein Studienplatzangebot im Vergabeverfahren für den Studiengang erhält.
Was braucht man für eine Zulassung?
Um zugelassen zu werden, müssen Bewerber*innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel einen bestimmten Schulabschluss oder andere Qualifikationen. Welche Voraussetzungen konkret erforderlich sind, finden Sie bei den Studienganginformationen. Hier finden Sie das gesamte
Studienangebot.
Wer ist für die die Zulassung zum Studium und Vergabeverfahren zuständig?
Die Zulassungsstelle prüft Studiengangbewerbungen und führt die Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte Studiengänge durch. Bei Fragen zu den Anforderungen und dem Bewerbungsprozess auf einen Studienplatz hilft Ihnen die
Zulassungsstelle.
Informationen zum Bewerbungs-/ Zulassungs- und Einschreibeablauf finden Sie
hier.
Was ist bei zulassungsbeschränkten Studiengängen zu beachten?
- Allgemein(für mehr Informationen anklicken)
Was ist allgemein zu beachten bei zulassungsbeschränkten Studiengängen?
In zulassungsbeschränkten Studiengängen übersteigt die Bewerberzahl regelmäßig die freien Studienplatzkapazitäten. Daher ist eine Zuteilung der vorhandenen Plätze nach bestimmten Rangkriterien (z. B. Note, Wartezeit) erforderlich. Weitere Informationen zu diesen Kriterien finden Sie unter
NC und Wartesemester. Diese Zuteilung der Studienplätze erfolgt im Vergabeverfahren, das nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt.
Im Fall, dass Ihnen ein Studienplatz angeboten werden kann, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid im
HSD eCampus. Das Studienplatzangebot muss innerhalb der im Zulassungsbescheid mitgeteilten Frist angenommen werden und die Online-Immatrikulation von Ihnen durchgeführt werden.
- Bachelor (für mehr Informationen anklicken)
Was ist bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen zu beachten?
Bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden, spricht die Hochschule Düsseldorf im Wintersemester ab ca. 20. Juli und im Sommersemester ab ca. 20. Januar Zulassungsangebote über die Plattform hochschulstart.de aus.
Sollten Sie in der Koordinierungsphase des DoSV kein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie sich im Rahmen des koordinierten Nachrückens bewerben. Die Bewerbung zu dem koordinierten Nachrücken erfolgt direkt über hochschulstart.de.
Weitere Informationen zum DoSV finden Sie hier.
- Master (für mehr Informationen anklicken)
Was ist bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen zu beachten?
Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen erhalten Sie nach Bewerbungsfristende, wenn alle Bewerbungen geprüft sind (im Wintersemester ab ca. Ende Juli/Anfang August und im Sommersemester ab ca. Ende Januar/Anfang Februar) eine Rückmeldung zu Ihrer Studienbewerbung, die entweder Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid genannt wird. Ein Ablehnungsbescheid bedeutet, dass Ihnen kein Studienplatz angeboten werden kann.
Was kann man machen, wenn man keine Zulassung erhalten hat?
Weitere Studienplatzangebote kann man über die
Studienplatzbörse finden.