Die Bewerbung für die große Zweithörerschaft ist ausschließlich online über den HSD eCampus möglich und gleicht der Bewerbung zum Haupthörer. Informationen und Fristen finden Sie unter Bewerbungsablauf.
Die Angabe zum Hörerstatus „große Zweithörerschaft" wählt man erst im Rahmen der Online-Immatrikulation.
- Voraussetzungen für die Zulassung
Bewerber*innen müssen die Einschreibungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs erfüllen und in zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Zulassung zum Studium erhalten.
Wichtig: Die Studiengänge in den Fachbereichen Architektur und Design setzen eine Eignungsfeststellungsprüfung voraus. Das gilt auch für die Zweithörerschaft.
Der Bescheid mit dem Ergebnis der Studienplatzvergabe wird ausschließlich online im
HSD eCampus bei Ihrer Bewerbung („Posteingang“) zur Verfügung gestellt. Im Falle einer Zulassung durchlaufen Sie die Online-Immatrikulation und machen beim Abschnitt „Parallelstudium“ entsprechende Angaben. Achten Sie auf die Einhaltung der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist.
Das zuständige Studienbüro prüft die Angaben und Nachweise der Online-Immatrikulation und führt die Immatrikulation abschließend durch.
Bei der großen Zweithörerschaft ist kein Semesterbeitrag zu zahlen. Dieser ist nur der an Hochschule zu entrichten, an der die Haupthörerschaft besteht. Ein Erwerb des Semestertickets ist nicht möglich.