Für die Lehrenden an der HSD ergeben sich folgende
Lehrverpflichtungen:
- Professorinnen und Professoren: 18 Lehrveranstaltungsstunden,
- Fachlehrerinnen und Fachlehrer der Fachrichtungen Technik, Gestaltung und Wirtschaft: 24 Lehrveranstaltungsstunden,
- Fachlehrerinnen und Fachlehrer der Fachrichtung Sozialwesen: 20 Lehrveranstaltungsstunden,
- Studienrätinnen und Studienräte, Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte an Fachhochschulen: 20 Lehrveranstaltungsstunden.
Das Team Budgetierung und Controlling bearbeitet sämtliche Vorgänge, die die Ermäßigung von Lehrverpflichtungen zum Gegenstand haben. § 5 LVV regelt die Fälle, in denen
Lehrverpflichtungsermäßigungen erteilt werden können. Danach werden z. B. für bestimmte
Funktionsträgerinnen und -träger (Präsidium und dessen Beauftragte, Dekanate, Vorsitzende der Prüfungsausschüsse) und wegen anerkannter Schwerbehinderung ab einem Grad von 50 % Lehrverpflichtungen ohne gesonderten Antrag ermäßigt.
Für
Tätigkeiten in Forschung und Lehre können an der Hochschule Düsseldorf auf Antrag weitere Ermäßigungen genehmigt werden, z. B. für:
- Leitung von Instituten und Forschungsschwerpunkten,
- Forschungstätigkeiten,
- Tätigkeiten in der Wissenschaftlichen Weiterbildung,
- Studienangelegenheiten, vor allem Stundenplanerstellung/-koordination,
- Internationalisierungsaufgaben.
Die von der Hochschule ausgesprochenen Lehrverpflichtungsermäßigungen dürfen dabei 4 % des gesamten Lehrangebotes eines Studienjahres nicht übersteigen.
Anträge auf Lehrverpflichtungsermäßigung sind über das jeweils zuständige Dekanat
bis zum 15.5. für das folgende Studienjahr mit dem
Formular für Lehrverpflichtigungsermäßigung zu stellen.
Nähere Einzelheiten zur Regelung der Lehrverpflichtungsermäßigungen an der Hochschule Düsseldorf hat das Präsidium in einem
Leitfaden festgelegt.