Aufgrund der Entwicklung der Corona-Situation wurden, auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen, die Weisung der HSD vom 19.05. sowie die dazugehörigen Anlagen zum 07.07.2020 aktualisiert.
Die wesentliche Änderung ist, dass aufgrund der anstehenden Prüfungsphase und dem damit verbundenen höheren Personenaufkommen in der HSD das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Fluren, zentralen Flächen, Eingangsbereichen sowie Hörsälen/Seminarräumen (bis zum Einnehmen des Sitzplatzes) etc. ab dem 13.07.2020 verpflichtend ist.
Eine Auflistung der wesentlichen Änderungen sowie die aktualisierte Weisung mit den dazugehörigen Anlagen finden Sie hier. Die Änderungen zum Stand 19.5.2020 sind einleitend erläutert.
Bitte beachten Sie, dass mit der Anpassung der Weisung auch die Seite der Stabsstelle 1 – Arbeitssicherheit „Anwesenheit an der HSD während Corona“ aktualisiert wurde.