Zugangsvorausetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Mehr zur Fachhochschulreife finden Sie hier. Zudem ist der Zugang mit
beruflicher Qualifikation möglich.
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Vom Nachweis der Deutschkenntnisse sind Bewerbende befreit, die die Hochschulzugangsberechtigung (=Schulabschluss) in Deutschland bzw. in einem deutschsprachigen Bildungsgang erworben haben.
Wenn Sie den Schulabschluss im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte die Informationen des International Office der HSD zum Nachweis der Deutschkenntnisse: hs-duesseldorf.de/deutschkenntnisse.
Das Ton- und Bild Studium wird in Kooperation zwischen der Hochschule Düsseldorf und der Musikhochschule (Robert-Schumann Hochschule; RSH) angeboten.
Vor Aufnahme des Studiums ist eine (musikalische) Eignungsprüfung zu absolvieren. Die aktuellen Anforderungen dazu finden Sie hier: https://www.rsh-duesseldorf.de/studienbewerbung/anforderungen/bachelor/ton-bild
Mit der Bewerbung (bis zur Bewerbungsfrist) sind an der RSH künstlerische (musikalische) Arbeitsproben einzureichen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Musikhochschule bzw. des dort ansässigen Instituts für Musik und Medien: http://www.rsh-duesseldorf.de/studienbewerbung/anforderungen/bachelor/ton-bild/.
Neben der Beherrschung eines Instrumentes ist ein gewisses theoretisches Wissen aus den Bereichen der Musiktheorie erforderlich. Auf den Webseiten der Robert-Schumann-Hochschule finden Sie Probeklausuren des musiktheoretischen Teils der Eignungsprüfung.
In den FAQs der Musikhochschule befinden sich viele wichtige Informationen zur Aufnahmeprüfung:
http://www.rsh-duesseldorf.de/studienbewerbung/bewerbungsverfahren/fragen-zur-bewerbung/
http://www.rsh-duesseldorf.de/institute/institut-fuer-musik-und-medien/fragen-zur-bewerbung/
Bei spezifischen Fragen zur Aufnahmeprüfung stehen Fachtutoren der RSH zur Verfügung.
Vorpraktikum
Als Teil der Eignungsprüfung ist ein Vorpraktikum von insgesamt sechs Wochen Vollzeittätigkeit zu absolvieren. Der Nachweis über das Vorpraktikum muss spätestens zur Einschreibung vorliegen. Sollten Sie Ihr Praktikum zum Zeitpunkt der Einschreibung noch nicht vorweisen können, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dies bis spätestens zum 30.09. des Jahres nachzureichen. Bitte besprechen Sie dies direkt mit den Kolleg*innen im jeweiligen Studienbüro (hs-duesseldorf.de/studienbueros).
Geeignet sind Tätigkeiten in Tonstudios, Medienunternehmen, Filmstudios, Werbeagenturen, Theatern oder Rundfunkanstalten.
Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/vorpraktikum. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Medien finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.