Kontakt:
Beratung Auslandssemester und Auslandspraktikum, Erasmus+ Stipendium
Sophie Hamann
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Beratung Auslandssemester, Erasmus+ Stipendium
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Beratung PROMOS Stipendium
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Tipps und Links
Informationen zur Sprachförderung
Informationen zu den Partnerhochschulen der HSD
Auf der Seite "Aktuelles" des IO werden Informationsveranstaltungen und Workshops des IO zum Thema "Auslandsaufenthalte" angekündigt.
Die Internationalisierungsbeauftragten in den Fachbereichen beraten Sie bei der Wahl der Hochschule, der Kurse und bei der Anerkennung.
Im Internet gibt es zahlreiche Seiten und Foren mit Tipps für den Auslandsaufenthalt. Zuverlässige Informationsquellen sind die Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdiensts e.V. (DAAD) und der Nationalen Agentur für das ERASMUS+-Programm:
Studieren weltweit
Länderinformationen des DAAD
Visum
Für Länder außerhalb der EU benötigen Sie unter Umständen ein Visum zu Studienzwecken. Rechtsverbindliche Auskünfte kann Ihnen nur die jeweilige Botschaft bzw. das Konsulat des Ziellandes erteilen. In der Regel benötigen Sie für das Visum die Zusage der Hochschule.
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um das Visum - das Bewilligungsverfahren kann je nach Land mehrere Monate dauern.
Jobben im Ausland
Innerhalb der EU können Sie ohne Weiteres Jobs neben dem Studium annehmen. In Ländern außerhalb der EU sind die Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt. Bei der finanziellen Planung Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie daher nicht davon ausgehen, dass Sie Ihr Auslandssemester durch Jobs finanzieren können.
Krankenversicherung
Innerhalb der EU genügt die Europäische Gesundheitskarte, außerhalb der EU sollten sie sich zusätzlich versichern lassen. Manche Hochschulen schreiben eine hochschulspezifische Krankenversicherung vor, die vor Ort abgeschlossen werden muss.
Über den DAAD können Sie, wenn Ihnen Ihre Krankenversicherung nicht weiterhelfen kann, eine günstige Auslandsversicherung abschließen:
DAAD Gruppenversicherungen
Informationen zum Impfschutz finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.
Free mover - was ist das?
- Wenn Sie eine Hochschule wählen, mit der die HSD keinen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, dann gelten Sie als free mover oder non degree-seeking, visiting student. Der Unterschied zu einem exchange student ist nicht groß:
- Sie bewerben sich selbstständig direkt bei Ihrer Wunschhochschule;
- unter Umständen müssen Sie je nach Land Studiengebühren bezahlen.
Ansonsten sind die Bedingungen gleich:
- Sie füllen vor der Abreise in Absprache mit dem Fachbereich ein Learning Agreement aus, damit Ihre Leistungen im Ausland an der HSD angerechnet werden können.
Achtung: Innerhalb von Europa kann es passieren, dass Ihre Bewerbung mit dem Hinweis abgelehnt wird, dass die Hochschule nur Gaststudierende von Partnerhochschulen und keine free mover annimmt.
Viele Studierende, die in die USA, nach Australien und Neuseeland und in asiatische Staaten gehen wollen, nutzen die Dienste von Vermittlungsorganisationen. Das IO der HSD veranstaltet einmal im Semester einen Internationalen Tag, an dem sich diese Organisationen vorstellen und Beratungen durchführen. Die Berater und Beraterinnen haben selbst in den jeweiligen Ländern studiert und kennen sich in der dortigen Hochschullandschaft aus.
Der Vorteil ist:
- sie beraten zu den einzelnen Hochschulen und ihren Studienschwerpunkten;
- sie begleiten den gesamten Bewerbungsprozess an der zukünftigen Gasthochschule;
- sie helfen bei der Erstellung von Übersetzungen und beim Ausfüllen von Formularen;
- sie unterstützen bei der Beantragung von Visa;
- sie vergeben unter Umständen (Teil-)Stipendien;
- und: Studienplatzvermittlung und Service sind für die Studierenden KOSTENLOS!
Mit folgenden Partnern arbeitet das IO seit mehreren Jahren erfolgreich zusammen:
Wann der nächste Internationale Tag statt findet, an dem Sie Vertreter und Vertreterinnen dieser Organisationen treffen können, erfahren Sie frühzeitig auf der Veranstaltungsseite des IO!
Aufgrund der veränderten Sicherheitssituation in einigen Ländern möchten wir Sie bitten, sich auch dann als free mover im International Office zu melden, wenn Sie keine Beratung in Anspruch nehmen möchten.