Zugang zum Studium haben beruflich Qualifizierte
- mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung
- und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im gleichen oder einem fachlich entsprechenden Beruf.
Die o.a. Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem
der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang. Die Studienplatzvergabe erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe der Studienplätze in NRW.
Die
Liste fachtreuer Berufe je Studiengang gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, zu welchem Studium Sie Ihr Berufsbild berechtigt. Gerne prüft die Zulassungsstelle auch vorab, ob eine Fachtreue vorliegt oder doch eine Zugangsprüfung erforderlich ist.
Beruflich Qualifizierte, die weder zu der Gruppe der Meister (s. 1.) noch zu den Fachtreuen (s. 2.) gehören, haben Zugang zum Studium
- mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung
- und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit
- und einer Zugangsprüfung an der Hochschule für den gewünschten Studiengang
Die dreijährige Berufstätigkeit muss im Jahr der Zugangsprüfung bis 31.03. für den Studienbeginn im Sommersemester bzw. bis 30.09. für Studienbeginn im Wintersemester nachgewiesen werden.
Bewerbungsfristen für die Zugangsprüfung:
- Frist für Studienstart Sommersemester: 01.Oktober des Jahres (Prüfung erfolgt im November)
- Frist für Studienstart Wintersemester: 01. April des Jahres (Prüfung erfolgt im Mai)
Die Hochschule Düsseldorf beteiligt sich an einem fachhochschulübergreifenden Prüfungsverfahren, bei dem der schriftliche Teil (Deutsch, Mathe, Englisch) an einer der Partnerhochschulen und nach Bestehen dort die mündliche Fachprüfung an der Hochschule Düsseldorf durchgeführt wird.
Das Zeugnis der Zugangsprüfung dient dann als Nachweis in der sich anschließenden Bewerbung für den Studiengang.
Die nächste Zugangsprüfung für Beruflich Qualifizierte findet am 17. Mai 2025 an der Hochschule Ruhr-West statt.