Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Be­ruf­lich Qua­li­fi­zier­te

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Studium ohne Hochschulreife

Studieninteressierten ohne Hochschulreife aber mit beruflicher Qualifikation wird mit der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 7. Oktober 2016 ein Hochschulzugang ermöglicht.

Drei Varianten gibt es beim „Studieren ohne Abitur":


  1. Meister oder Personen mit einer vergleichbaren Aufstiegsfortbildung können direkt ins Studium durchstarten. Es besteht direkter Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen in NRW.

  2. ​Studierwillige, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens drei Jahre in ihrem erlernten Beruf tätig waren, können direkt und ohne Zugangsprüfung Studiengänge beginnen, die fachlich ihrer Ausbildung und Berufspraxis entsprechen.

  3. ​Mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung und drei Jahren Berufspraxis können Studieninteressierte ohne Abitur auch Fächer studieren, die nicht ihrem bisherigen Berufsweg entsprechen. Dies gilt auch, wenn sie nach der Ausbildung Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Diese Zeit wird als Berufspraxis anerkannt. Mit diesen Qualifikationen haben sie die Wahl zwischen einem Probestudium (nur nichtzulassungsbeschränkte Studiengänge) oder einer Zugangsprüfung.
 

1. Meister

Zugang zum Studium hat, wer einen der folgenden Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung erlangt hat:

  • ​Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a der Handwerksordnung
  • gleichwertiger Fortbildu​ngsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder nach §§ 42 oder 42a der Handwerksordnung bestehen,
  • Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen, die auf der Internetseite kmk.org veröffentlicht ist,
  • Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe oder
  • Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung.​
Die o.a. Qualifikationen berechtigten zur Aufnahme des Studiums in jedem Bachelorstudiengang. Die Studienplatzvergabe erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe der Studienplätze in NRW.

2. Fachtreue

Zugang zum Studium haben beruflich Qualifizierte 

  • mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung 
  • und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im gleichen oder einem fachlich entsprechenden Beruf.
Die o.a. Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang. Die Studienplatzvergabe erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe der Studienplätze in NRW.
Die Liste fachtreuer Berufe​​ je Studiengang​​​ gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, zu welchem Studium Sie Ihr Berufsbild berechtigt. ​Gerne prüft die Zulassungsstelle auch vorab, ob eine Fachtreue vorliegt oder doch eine Zugangsprüfung erforderlich ist.​

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3. Zugangsprüfung

Beruflich Qualifizierte, die weder zu der Gruppe der Meister (s. 1.) noch zu den Fachtreuen (s. 2.) gehören, haben Zugang zum Studium 

  • mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung 
  • und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit
  • und einer Zugangsprüfung an der Hochschule für den gewünschten Studiengang
 
Die dreijährige Berufstätigkeit muss im Jahr der Zugangsprüfung b​is 31.03. für den Studienbeginn im Sommersemester bzw. bis 30.09. für Studienbeginn im Wintersemester nachgewiesen werden. 


Bewerbungsfristen für die Zugangsprüfung:

  • Frist für Studienstart Sommersemester: 01.Oktober des Jahres (Prüfung erfolgt im November) 
  • Frist für Studienstart ​ Wintersemester: 01. April des Jahres (Prüfung erfolgt im Mai) 
Die Hochschule Düsseldorf beteiligt sich an einem fachhochschulübergreifenden Prüfungsverfahren, bei dem der schriftliche Teil (Deutsch, Mathe, Englisch) an einer der Partnerhochschulen und nach Bestehen dort die mündliche Fachprüfung an der Hochschule Düsseldorf durchgeführt wird​.


Das Zeugnis der Zugangsprüfung dient dann als Nachweis in der sich anschließenden Bewerbung für den Studiengang.
 
Die nächste Zugangsprüfung für Beruflich Qualifizierte findet am 17. Mai 2025 an der Hochschule Ruhr-West statt.​

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​​​Generell gilt:
  • Die dreijährige Berufstätigkeit für Gruppe 2 und 3 muss für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Jahr er Bewerbung bis 31.03. für das Sommersemester und bis 30.09. im Wintersemester nachgewiesen werden. Bei Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge muss die dreijährige Berufstätigkeit spätestens zum Vorlesungsbeginn vorliegen. ​
  • Die Berufstätigkeit muss in Vollzeit erfolgen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich der erforderliche Zeitraum entsprechend.
  • Die Bewerbung für die Zugangsprüfung (s. 3.) erfolgt schriftlich mit dem Antragsformular ​und weiteren Unterlagen.
  • Die Bewerbung für den Studiengang erfolgt über denHSD eCampus.​
  • Lesen Sie auch die Informationen zum Bewerbungsablauf​.