Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Semester­ticket


Allgemeine Hinweise zum Semesterticket


​​​​​​Gültigkeit

​​Das Semesterticket gilt im VRR-Gebiet und darüber hinaus im gesamten NRW-Gebiet. Das Semesterticket ist nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Dieser muss bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Im VRR-Gebiet ist zu bestimmten Zeiten auch die Mitnahme einer zweiten Person oder die Fahrradmitnahme möglich. Einzelheiten dazu erfahren Sie beim VRR oder beim AStA (s. u. zu Vertragspartner).

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Erhalt des Tickets

Das Semesterticket wird nach der Rückmeldung automatisch an die bei der Hochschule hinterlegte Adresse geschickt.  Die Zusendung der Tickets von pünktlichen Rückmeldern erfolgt stets in der ersten Hälfte des Folgemonats der Rückmeldung (zum Wintersemester also Mitte Juli und zum Sommersemester Mitte Februar, s. auch unter Rückmeldung).

Bitte beachten Sie, dass eine Übersendung der Semestertickets bis zum Semesterbeginn nicht sichergestellt werden kann, sofern Sie erst nach dem Ende der Rückmeldezeiträume (Januar und Juni) die Semestergebühr überweisen (es zählt hierbei der Zahlungseingang).​​

Wenn Sie das Ticket nicht erhalten haben, hat das meistens folgende Ursachen:

  • es ist noch keine Rückmeldung (also keine Überweisung) erfolgt
  • die Rückmeldung (also der Geldeingang) erfolgte erst nach Fristende​
  • ​Rückmeldung erfolgte gerade erst (beachten Sie den Postweg und die Zeit dafür)
  • Rückmeldung mit zu geringem Betrag
  • Geldeingang nach dem 31.01./30.06. ohne die Verwaltungsgebühr von 1,62 €
  • Rückmeldesperre liegt vor (z. b. wegen fehlendem Grundpraktikum, das es noch nachzuweisen gilt)
  • Falscher Betreff oder falsche Matrikelnummer bei Überweisung (automatische Zuordnung dann nicht möglich)
  • Sie haben nicht Ihre aktuelle Adresse im OSSC hinterlegt


 

Ausnahmen

Das Semesterticket ist eine Solidareinrichtung und eine Befreiung hiervon ist nur in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag (s. Wichtige Dokumente) möglich. Außer bei Beurlaubung (hier besteht kein Anspruch auf ein Ticket) sind diese Gründe insbesondere
​- Auslandssemester, das im Studienverlauf vorgesehen ist
- Praxissemester, das im Studium vorgesehen ist und außerhalb des NRW/VRR-Gebietes absolviert wird
- Erstellung der Abschlussarbeit außerhalb des NRW/VRR-Gebietes

Nicht dazu gehören freiwillige Auslandssemester oder freiwillige Praktika.

Studierende Schwerbehinderte, die nach dem § 145 SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und im Besitz des Beiblattes mit der zugehörigen Wertmarke sind, können sich ebenfall​s vom Ticket befreien lassen. Wenden Sie sich in diesen Fällen zu Studienbeginn an Ihr Studienbüro. Wir hinterlegen dann Ihre Befreiung für die gesamte Dauer des Studiums.


 

Vertragspartner

Vertragspartner mit dem Verkehrsverbund für das Semesterticket ist der AStA der Hochschule, auf dessen Webseiten​ finden sich auch weitere Hinweise und Informationen zum Ticket.



​​​​​​​9 Euro-Ticket: 

Erstattung für Semesterticketinhaber*innen

Was ist das 9 Euro-Ticket?
Im Rahmen des Energie- und Entlastungspaketes durch den Bund hatten auch Sie als Studierende die Möglichkeit das „9 Euro – Ticket“ in Anspruch zu nehmen. Ihr gültiges Semesterticket galt automatisch in dem Aktionszeitraum (Juni bis August 2022) als Fahrausweis.


Studierende
Alle Studierenden, die für das Sommersemester 2022 ein Semesterticket erhalten hatten, bekommen für die Monate Juni, Juli und August 2022 anteilig eine Erstattung per Banküberweisung. Die Erstattung muss beantragt werden, da Sie selbst entscheiden müssen, auf welches Konto die Erstattung erfolgen soll.
Eine Barauszahlung oder Verrechnung ist nicht möglich. 


Wer ist berechtigt?
Alle eingeschriebenen Studierenden mit gültigem Semesterticket für die oben genannten Monate in dem Immatrikulationszeitraum.

Keine Erstattung bekommen folgende Studierende:​

  • Vom Ticket befreite Studierende
  • Beurlaubte Studierende
  • Zweithörende
  • Gasthörende

Wie erhalte ich die Erstattung?
Die Antragstellung erfolgt per Online-Formular. Eine Direktverrechnung, sowie eine Barauszahlung sind leider nicht möglich und jede*r, die/der sich diese Gebühren zurückerstatten lassen möchte, muss ein entsprechendes Antragsformular online abgeben.

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Bei Rückfragen zum Semesterticket wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Studienbüro​, bei Fragen zur Erstattung wg. des 9-Euro-Tickets bitte an Beitrag​.​​


 

Wichtige Dokumente / Links

Antrag_Befreiung_VRR_NRW_Ticket

Deutschlandticket​


 


 

 

​Auf keinen Fall

​​Es nicht zulässig, das Ticket zu laminieren. Da in diesem Fall die Echtheit nicht mehr prüfbar ist, ist die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts wahrscheinlich.



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