Sie legen sich einen Account im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus an, füllen die Bewerbung aus und schicken sie ab.
Vorhandene Plätze werden nach bestimmten Rangkriterien (u.a. Note, eine Übersicht über die NC-Werte der vergangenen Verfahren finden Sie hier) den Bewerber*innen zugeteilt. Diese Zuteilung erfolgt im sogenannten Zulassungsverfahren, das nach Ende der Bewerbungsfrist beginnt.
Wichtig! Die studiengangspezifischen Zugangsvoraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein. Sie finden diese auf der jeweiligen Studiengangseite.
Sie legen sich einen Account im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus an, registrieren sich für einen Studiengang und schicken die Registrierung ab. Ihre Angaben werden im Anschluss geprüft. Wenn die Prüfung abgeschlossen ist und Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllen, erhalten Sie digital einen Zulassungsbescheid in Ihrem Account im HSD eCampus.
Wichtig! Die studiengangspezifischen Zugangsvoraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein. Sie finden diese auf der jeweiligen Studiengangseite.
An der HSD können Sie sich für einen Masterstudiengang auch dann bewerben, wenn Sie zum Bewerbungsfristende noch nicht über ein Zeugnis des vorherigen Abschlusses verfügen (Ausnahmen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht).
Innerhalb der Bewerbung müssen Sie Ihren Leistungsspiegel mit vorläufiger Note, den aktuell erreichten ECTS sowie Gesamt-ECTS des angestrebten Abschlusses hochladen. Ohne diese Angaben im Leistungsnachweis kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden und nimmt somit nicht am Vergabeverfahren teil. Alternativ kann auch ein entsprechendes Formular von Ihrer Hochschule verwendet werden, welches die gleichen Informationen enthält.
Wichtig: Sollten noch Prüfungsleistungen ausstehen, müssen diese bis zum Ende des Semesters erbracht werden, in das der Bewerbungszeitraum fällt (also bei einer Bewerbung für ein Wintersemester muss das Abschlussdatum im vorhergehenden Sommersemester liegen).
Bei Fachhochschulabschluss in der Regel bis =
- 31.08. bei Bewerbung zum Wintersemester
- 28.02. bei Bewerbung zum Sommersemester
Bei Universitätsabschluss in der Regel bis =
- 30.09. bei Bewerbung zum Wintersemester
- 31.03. bei Bewerbung zum Sommersemester
Der Nachweis über den Studienabschluss muss nach der Zulassung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen. Die Frist finden Sie nachfolgend und im Zulassungsbescheid.
Studiengang | Fristende für den Nachweis
|
- Master Architektur
- Master Innenarchitektur
- Master Civic Design
| 30.11. (Wintersemester)
|
- Master Kommunikationsdesign
- Master New Craft Object Design
- Master Exhibition Design
| 30.11. (Wintersemester)
|
- Master Elektro- und Informationstechnik
| 30.11. (Wintersemester) / 31.05. (Sommersemester)
|
- Master Mechanical Engineering*
- Master Internationales Wirtschaftsingenieurswesen*
- Master Umweltingenieurswesen*
| 30.11. (Wintersemester) / 31.05. (Sommersemester)
|
- Master Medieninformatik
| Keine Bewerbung mit vorläufiger Abschlussnote möglich.
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- Master Empowerment Studies Voll- und Teilzeit
- Master Kultur, Ästhetik, Medien Voll- und Teilzeit
- Master Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung*
| 30.11. (Wintersemester)
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- Master Business Analytics
- Master Kommunikations-, Multimedia- und Marktmanagement
| 30.11. (Wintersemester) / 31.05. (Sommersemester) 30.11. (Wintersemester)
|
- Master Transforming Digitality*
| 31.05. (Sommersemester)
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* Bei einer Bewerbung ohne Abschluss dürfen bei diesen Studiengängen max. 30 ECTS zum Bewerbungsfristende fehlen.